FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Auf dieser Seite finden Sie einige der häufig gestellten Fragen und Antworten zu den Themen Älterwerden und Pflegebedürftigkeit.

 

 

 

 

 

Beantragung eines Pflegegrades

Frage: Ich möchte einen Pflegegrad beantragen. Wie mache ich das, und was muss ich dabei beachten?

Antwort: Sie stellen den Antrag auf bei ihrer zuständigen Pflegekasse.

Es gibt fünf Pflegegrade zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Welcher Pflegegrad für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage kommt, müssen nicht Sie beantworten, sondern ihre zuständige Pflegekasse. Rufen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse oder der Ihres Angehörigen an oder schreiben Sie einen kurzen, formlosen Brief an die Pflegekasse und beantragen Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie werden dann das entsprechende Formular per Post erhalten.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags auf Pflegeeinstufung

Frage: Ich habe den Antrag auf Pflegeeinstufung vorliegen, kann diesen aber nicht alleine ausfüllen, können Sie mir dabei helfen?

Antwort: Beim Ausfüllen Ihres Antrages auf Pflegeeinstufung unterstützen Sie unterschiedliche Beratungsstellen hier in Oldenburg. Zum Beispiel der Senioren- und Pflegestützpunkt Nds. (SPN) in der Straßburger Straße 8, 26123 Oldenburg. Hierzu können Sie gern persönlich im SPN vorbeikommen oder Sie vereinbaren einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause. Melden Sie sich gern unter der Telefonnummer 0441 235-3780.

Hilfe bei kleineren Reparaturen

Frage: Wer kann mir helfen, wenn in meinem Haushalt kleinere Reparaturen oder Handreichungen gemacht werden müssen, die ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr leisten kann?

Antwort: Wenn Sie im Stadtgebiet Oldenburg wohnen, über 60 Jahre alt sind oder mobilitätseingeschränkt (dann auch jünger), dann vermittelt der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) Ihnen gerne die ehrenamtlichen Heimwerkerinnen und Heimwerker»

Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)

Frage: Was muss ich beachten, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Pflegebegutachtung zu mir nach Hause kommt?

Antwort: Nach Beantragung eines Pflegegrades beauftragt die Pflegekasse den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft, die nachher den Pflegegrad bestimmen. Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und holen Sie sich einen Angehörigen oder Ihre Pflegeperson dazu. Sie sollten sich vorab überlegen, mit welchen Einschränkungen Sie zurechtkommen müssen, und was Ihnen besonders Schwierigkeiten bereitet.
Informieren Sie auch Ihren Hausarzt über den Termin, damit er Ihnen eventuell vorhandene Arztberichte aushändigt die Sie vorlegen können.

Aktuelle Anbieterlisten

Frage: Ich möchte mir einen Überblick über die aktuelle Anbieterlandschaft in der Stadt Oldenburg verschaffen. Ich benötige Listen zu ambulanten Diensten, Anbietern von Entlastungsleistungen und zu den Alten- und Pflegeheimen in der Stadt Oldenburg. Wo bekomme ich diese?

Antwort: Aktuelle Anbieterlisten zu unterschiedlichen Themen (zum Beispiel zu ambulanten Pflegediensten, Entlastungsangeboten, Alten- und Pflegeheimen und viele mehr) erhalten Sie unter anderem hier auf der Internetseite unter der Rubrik „Wohnen und Pflege“ » darüber hinaus auch im Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) der Stadt Oldenburg. 

Zuletzt geändert am 30. Juni 2023