Vortrag: „Demokratie braucht Gleichberechtigung“
Vor fast 80 Jahren wurde im Parlamentarischen Rat um die verfassungsrechtlichen Grundlagen für das politische System der Bundesrepublik gerungen. Von den 65 Mitgliedern des Rates, der den Entwurf des Grundgesetzes erarbeitete, waren nur vier Frauen. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel brachten ganz unterschiedliche Themen und Kompetenzen ein. Sie kämpften aber gemeinsam dafür, die Gleichberechtigung von Frauen zu einer der Grundlagen für die zweite deutsche Demokratie zu machen.
Seit 1949 garantiert Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Gleichberechtigung ist damit individuelles Grundrecht, staatliche Pflicht und objektive Wertentscheidung. Die Grundgesetznorm gilt im Privaten wie Politischen, in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Doch immer wieder wurde ihre Geltung bezweifelt und ihre praktische Wirksamkeit gemindert, Fortschritte blieben mühsam und langsam. Im Zuge der deutschen Einheit wurde Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz 1994 um einen zweiten Satz ergänzt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Bis heute ist die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung keine gesellschaftliche Realität. Dies gilt für politische Teilhabe von Frauen, Gleichberechtigung in Ehe und Familie, reproduktive Rechte, Gleichheit im Arbeitsleben, kulturelle Teilhabe, wirtschaftliche Chancen und die Verfügung über Zeit, Geld und Macht. Während vielfach behauptet wird, es sei „doch alles erreicht“, nehmen Geschlechterstereotype, Ungleichheiten und Gewalt gegen Frauen weiter zu. Dieser Backlash gefährdet die Demokratie ebenso wie der offene Kampf gegen Gleichberechtigung und der massive Antifeminismus von rechtsaußen.
Was können wir aus früheren Kämpfen um Gleichberechtigung und Demokratie lernen, wo stehen wir heute und was ist zu tun?
Dieser Vortrag hat bereits stattgefunden.
Weitere Ausstellungs- und Begleitprogrammdaten »
Über die Referentin
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien in Berlin. Zuvor war sie viele Jahre Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien in Hamburg, Hagen und Berlin sowie Expertin im European Equality Law Network. Seit 2020 ist sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin im Ehrenamt. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechte, Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, geschlechtsbezogene Gewalt, reproduktive Gerechtigkeit, die Geschichte der Frauenbewegungen sowie Rassismus und Antisemitismus. Prof. Lembke hält Vorträge, gibt Fortbildungen, schreibt wissenschaftliche Texte und Rechtsgutachten, sie erklärt die Mysterien des deutschen Rechtsdiskurses und gibt Interviews, und sie berät sowie begleitet ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf ihren je eigenen Wegen zu grundlegenden Veränderungen.
Zuletzt geändert am 22. April 2026
