Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen straffrei möglich. Schwangere sind vor dem Abbruch allerdings verpflichtet, an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, welches in Oldenburg bei einer der folgenden Stellen erfolgen kann:

Nach dieser sogenannten „Schwangerschaftskonfliktberatung“ stellt die Beraterin eine für den Abbruch notwendige schriftliche Bescheinigung aus. Außerdem informieren die Beraterinnen über Ärztinnen und Ärzte in der Region, welche Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Ebenfalls bietet die Seite der Bundesärztekammer » eine Ortssuche nach Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Ergebnisse sind allerdings unvollständig, da hier aufgeführte Ärztinnen und Ärzte mit der Veröffentlichung explizit einverstanden sein müssen.

Weitere Informationen zu Gesetzen, Kosten und Arten eines möglichen Abbruchs auf der Internetseite von profamilia »

Zuletzt geändert am 16. Februar 2023