Luftqualität

Stadt unterschreitet Grenzwerte – Ab 2030 gilt verschärfte EU-Richtlinie

Strengere Regeln liegen in der Luft

Die gute Nachricht vorweg: Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM10 und PM2,5) wurden im Jahr 2025 in Oldenburg erneut deutlich unterschritten. Das geht aus einer vom Amt für Umweltschutz und Bauordnung vorgenommenen Auswertung der Daten zur Luftschadstoffbelastung hervor, die vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Jahr 2025 an der Messstation am Heiligengeistwall ermittelt wurden. Allerdings: Bei allen drei Luftschadstoffen haben sich die Jahreswerte im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Und: Ab 2030 gelten strengere EU-Grenzwerte.

Stickstoffdioxid: Seit 2019 wird Grenzwert unterschritten

Nachdem im Jahr 2018 noch Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid registriert worden waren, wurde der maßgebliche Wert (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) 2019 erstmals knapp unterschritten und hat sich in den Folgejahren auf einem nahezu konstanten Niveau eingependelt. Demnach lag der Jahresmittelwert für 2025 in Oldenburg bei 28,2 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Im Vorjahr betrug der Jahresmittelwert glatt 28 µg/m³.

Auch Feinstaub-Konzentrationen unter Grenzwerten

Und auch die Feinstaub-Konzentrationen lagen im Jahr 2025 sowohl für die Fraktion PM10 (Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer) als auch für PM2,5 (Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometer) unter den festgelegten Grenzwerten. Der Tagesmittelgrenzwert für PM10 beträgt 50 µg/m³ – er darf an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. In Oldenburg war das im Jahr 2025 viermal der Fall. Der Jahresmittelgrenzwert für PM10 beträgt 40 µg/m³. Am Heiligengeistwall wurde für 2025 ein Jahresmittelwert von 18,1 µg/m³ (2024: 15,8 µg/m³) ermittelt. Der Jahresmittelgrenzwert für PM2,5 liegt bei 25 µg/m³ – der in Oldenburg in 2025 gemessene Jahresmittelwert beläuft sich auf 11µg/m³ (2024: 9,8 µg/m³). 

Messstation am „Worst-Case“-Standort

Die vom Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eingerichtete Messstation am Heiligengeistwall stellt einen sogenannten „Worst-Case“-Standort dar. Dieser ist nicht zur Gänze repräsentativ für das gesamte Stadtgebiet, da davon auszugehen ist, dass die Belastung in anderen Bereichen aufgrund geringerer Verkehrsdichte niedriger ausfällt. Als Hauptverursacher der Luftbelastung gilt der Straßenverkehr, überwiegend durch Abgasemissionen sowie Reifen- und Bremsabrieb. Weitere relevante Quellen sind private Holzfeuerungsanlagen, gewerbliche Emissionen sowie Hintergrundbelastungen (zum Beispiel Saharastaub). Insbesondere witterungsbedingte Effekte wie Inversionslagen können die Schadstoffkonzentration erhöhen, da sie den Luftaustausch behindern.

Diese Grenzwerte gelten ab 2030

Mit der Novellierung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie tritt 2030 eine Verschärfung der Grenzwerte ein. So liegt beispielsweise der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). Zudem wird ein Tagesmittelgrenzwert eingeführt, der 50 µg/m³ beträgt und an maximal 18 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden darf. Dieser zukünftige Tagesgrenzwert wurde in 2025 in Oldenburg fünfmal überschritten. 

Und auch beim Feinstaub ist ab 2030 nur noch die Hälfte dessen gestattet, was aktuell zulässig ist. Der Jahresgrenzwert für PM10 wird ebenfalls von 40 auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³) reduziert. Der von 50 auf 45 µg/m³ abgesenkte Tagesgrenzwert darf dann nicht mehr als 18 Mal im Jahr übertroffen werden. 2025 lagen die Oldenburger Tagesmittelwerte elfmal über dem künftigen Grenzwert. Was PM2,5 angeht, so wird der Jahresgrenzwert von 25 auf 10 µg/m³ vermindert. Auch hier wird ein Tagesgrenzwert eingeführt, der bei 25 µg/m³ liegt und an maximal 18 Tagen überschritten werden darf. In Oldenburg konnte dieser künftige Grenzwert in 2025 an 26 Tagen nicht eingehalten werden. 

„Luftqualitätsfahrplan“ in Vorbereitung

Mit Blick auf die ab 2030 geltenden EU-Grenzwerte verfolgt die Stadtverwaltung das Ziel, bestehende Maßnahmen in den Bereichen Verkehr sowie der Stadtentwicklung weiter auszubauen. Ein zentraler Baustein ist die Erarbeitung eines sogenannten „Luftqualitätsfahrplans“, der konkrete Maßnahmen zur Emissionsminderung definieren soll. Hierzu erfolgt ein Austausch mit anderen, vergleichbaren Städten sowie Fachbehörden. Im Bereich Verkehr stehen die Optimierung des Verkehrsflusses, die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs oder Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen im Fokus. Auch Verkehrsberuhigung und Parkraummanagement spielen eine wichtige Rolle. Um aktuelle Belastungen zu reduzieren und zukünftige Anforderungen zu erfüllen, setzt die Stadt Oldenburg auf eine Kombination aus Monitoring, langfristiger Planung, Information der Bevölkerung und schrittweiser Maßnahmenumsetzung.

Zuletzt geändert am 16. April 2026