Schutzgebietsbeschreibungen

Gerdshorst/Tegelbusch

Der Gerdshorst ist ein noch sehr naturnaher Eichen-Buchenwald mit Traubenkirsche, Erle und Esche auf den feuchteren Standorten. Hier kommen zum Beispiel noch die Grünliche Waldhyazinthe als Orchideenart oder die seltene Einbeere vor. An den Gerdshorst schließt sich eine vielfältig gegliederte, durch ein Mosaik aus Wiesen, Weiden, Gehölzen, Wallhecken, und baumbestandenen Hoflagen gekennzeichnete Geestlandschaft an.

In ehemaligen Tonabbaustellen haben sich Sumpfwälder (Tegelbusch) mit Schwertlilie und Sauergräsern in der üppigen Krautschicht entwickelt. Außerdem gibt es hier noch Standorte des Breitblättrigen Knabenkrautes und Bestände des Winterschachtelhalms. Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) gehört zu den bedeutendsten städtischen Amphibienlebensräumen. Gemeinsam mit der Haarenniederung ist dieses Landschaftsschutzgebiet von besonderer Bedeutung für die Naherholung der Bevölkerung.

Hier sind die Verordnung OL-S 13I zum Landschaftsschutzgebiet Gerdhorst » (PDF, 23,9 KB) und die Karte zum Gerdshorst » (PDF, 352 KB) einsehbar. Nachfolgend können Sie Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Tegelbusch » (PDF, 20,1 KB) und die Karte zum Tegelbusch » (PDF, 437 KB) herunterladen.

Oldenburg-Rasteder Geestrand

Dieses Landschaftsschutzgebiet ist mit seinen circa 1.600 Hektar das größte innerhalb der Stadt Oldenburg; auch angrenzende Gebiete im Landkreis Ammerland bis hin nach Rastede gehören zu diesen Landschaftsschutzgebiet. Es ist geprägt von naturräumlicher Umgebung der weiträumigen, flachen Huntemarsch zur Geest, die sich durch ein dichtes Wallheckennetz, Gehölzbestände, zahlreiche Ackerflächen und ein geesttypisches unregelmäßiges Bodenrelief mit nassen Mulden und Tümpeln deutlich von der Marsch abhebt. Das alte Siedlungsgebiet zeichnet sich durch schöne dörfliche Strukturen und baumbestandene Einzelhöfe aus. Der Landschaftsschutz trägt daher auch der großen kulturhistorischen Bedeutung des Gebietes Rechnung.

Der Geestrand ist deutlich erkennbar. Während die Marsch etwa so hoch liegt wie der Meeresspiegel, erhebt sich die Geest in Etzhorn auf „beachtliche“ 20 Meter über Normalnull. Der große und der Kleine Bornhorster See sind wichtige Naherholungsgebiete, aber auch Lebensräume seltener und gefährdeter Pflanzengesellschaften mit sehr hoher Wertigkeit als Vogelrastplatz und -brutgebiet. Das Ostufer des Großen Bornhorster Sees ist als Vogelschutzgebiet gesperrt. Das Betreten der Uferbereiche und das Befahren der durch Bojen gekennzeichneten Teile des Sees ist verboten. Die Nachtigall ist jedes Jahr in den Gebüschen des Kleinen Bornhorster Sees zu hören. Nordöstlich schließt sich das Hochmoorgrünland des Ipweger Moores an. Bereichsweise kommen noch kleine Moorbirkenwälder und alte Handtorfstiche vor, in denen Sumpfkalla und Gagelstrauch wachsen.

Die Landschaftsschutzgebietverordnung Oldenburg-Rasteder Geestrand » (PDF, 2 MB) und die Karte zum Oldenburg-Rasteder Geestrand » (PDF, 3,2 MB) sind hier einsehbar.

Everstenholz

Einst im Mittelalter ein Hudewald, in dem Schweine weideten, wurde das Eversten Holz ab 1832 als herrschaftlicher Landschaftspark mit sternenförmigem Wegenetz gestaltet. Heute ist das Eversten Holz ein viel besuchter Stadtwald. In dem naturnahen Eichen-Buchenbestand kommen noch zahlreiche 200- bis 300jährige mächtige alte Eichen vor. Seltene Vogelarten, wie Hohltaube und Waldkauz und die Bedeutung der den Wald durchziehenden Gräben als Laichgewässer für Wasser- und Grasfrosch unterstreichen auch die hohe ökologische Bedeutung dieses Gebietes.

Hier können Sie die Verordnung OL-S 26I zum Landschaftsschutzgebiet Everstenholz » (PDF, 15,7 KB)  und die Karte zum Everstenholz » (PDF, 927 KB) in digitaler Fassung herunterladen.

Blankenburger Holz und Klostermark

Das Blankenburger Holz ist ein sehr altes Laubwaldgebiet in der unteren Hunteniederung. Es gehörte früher zum Kloster Blankenburg, von dem es heute durch die Autobahn A29 getrennt ist. Das Blankenburger Holz ist aus Eichen- und Buchenbeständen, Erlenbruchwald und Traubenkirschen-Erlenwald aufgebaut. Der hohe Alt- und Totholzanteil und die relative Ungestörtheit sind mitverantwortlich dafür, dass der Wald Lebensraum einer artenreichen Tierwelt und Brutbiotop für Mäusebussard, Sperber und Hohltaube sowie für viele Singvögel ist.

Südöstlich des Blankenburger Holzes wurde 1995 damit begonnen, den „Stadtwald“, eine 30 Hektar große Fläche, mit Buchen, Eichen, Birken und Erlen neu aufzuforsten. Die auf dem Gelände vorhandenen Gräben wurden naturnah umgestaltet. Die Waldflächen werden durch artenreiche, bunte Waldränder begrenzt. Extensive Weiden und Wiesen lockern das Waldbild auf und tragen dazu bei, dass sich ein artenreicher Lebensraum hoher Wertigkeit entwickeln kann. Mit insgesamt 48 Hektar wird das Blankenburger Holz dann der größte zusammenhängende Waldbestand in Oldenburg sein. Im Süden der neu aufgeforsteten Fläche verläuft der Neue Weg mit einer alten Eichenallee, die als Naturdenkmal ausgewiesen ist. Es handelt sich um eine mittelalterliche Post- und Verkehrsverbindung zuwischen Oldenburg und Bremen.

Die Blankenburger Klostermark ist ein großflächiges, fast baumloses und siedlungsfreies historisches Grünlandgebiet der Hunteniederung. Insbesondere entlang der zahlreichen Gräben und auf den tief gelegenen Marschböden kommen schutzbedürftige Sumpf- und Wasserpflanzengesellschaften mit gefährdeten und seltenen Pflanzen- und Tierarten vor. Für Wiesenvögel wie Kiebitz, Großer Brachvogel und Bekassine ist die Klostermark Brut-, Rast-, und Nahrungsbiotop mit hohem Entwicklungspotenzial, insbesondere im ökologischen Verbund mit dem Naturschutzgebiet Bornhorster Huntewiesen, nördlich der Hunte.

Hier können Sie die Verordnung OL-S 53I zum Landschaftsschutzgebiet Blankenburger Klostermark » (PDF, 34,3 KB) und die Karte zur Blankenburger Klostermark » (PDF, 408 KB) einsehen.

Hausbäkeniederung

Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Hausbäkeniederung schließt an das Naturschutzgebiet (NSG) Everstenmoor an und erstreckt sich von der Stadtgrenze im Westen bis an den Rand der Oldenburger Innenstadt. Die weiten Moor- und Niederungsgrünlandflächen werden durch dichte und breite wegebegleitende Gehölzreihen aus Birken, Eichen, Ebereschen, Zitterpappeln und Brombeeren in charakteristischer Weise und fast geometrisch wirkend gekammert. In Richtung Innenstadt verengt sich die Niederung durch die von Norden und Süden stellenweise bis an die Hausbäke heranreichende Bebauung stark. Hier wurden aus Gründen der Regenrückhaltung mehrere Teiche angelegt (Schwanenteich, Niklasteich, Bodenburgteich).

Der Ursprung der Tonkuhle geht auf eine alte Ziegelei aus dem 18. Jahrhundert zurück. Die Hausbäkeniederung ist wichtig für die stille Erholung und als Pufferzone für das Naturschutzgebiet Everstenmoor. Aufgrund der Lage in der Hauptwindrichtung trägt das Landschaftsschutzgebiet als Frischluftschneise zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Die Grünlandflächen, Gräben und Wasserzüge sind Lebensraum einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt, unter anderem für Wiesenvögel, Amphibien und Mollusken (Schnecken und Muscheln). Die Landschaftsschutzgebietsverordnung untersagt den Grünlandumbruch, zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen und beinhaltet Regelungen zum Schutz der Gewässerränder vor Gülle- und Pestizidausbringung oder dem Abmähen während der Vogelbrutzeit.

Die genauen Regelungen können Sie der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet OL-S 70I Hausnäkeniederung » (PDF, 30 KB) und die Abgrenzung aus der Karte zur Hausbäkeniederung » (PDF, 2 MB) entnehmen.

Buschhagenniederung/Mittlere Hunte/Dorf Bümmerstede

Die Buschhagenniederung ist der nördlichste Teil des 1976 ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes „Mittlere Hunte“, das sich bis weit in das Gebiet der umliegenden Landkreise hinein erstreckt. Jahrhunderte lang wurden diese Niederungsbereiche regelmäßig überschwemmt. Zwischen den Hochwasserdämmen des Osternburger Kanals und der neuen Hunte hat sich bis heute ein Rest dieser Landschaft von fast musealem Charakter mit typischen Pflanzengesellschaften wie Sumpfdotterblumenwiesen, Wasserkreuzkrautwiesen, Seggenriedern und Röhrichten erhalten. Bekassine und Kiebitz finden hier noch einen Lebensraum.

Im Mittelalter war die Buschhagenniederung ein von den Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohnern zur Holzgewinnung genutzter Bruchwald, daher der Name Buschhagen. Rund zwei Drittel aller Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Oldenburg und werden nach rein naturschutzfachlichen Gesichtspunkten gepflegt und entwickelt. In wenigen Jahren konnte so die Biotop- und Strukturvielfalt deutlich erhöht werden. An schönen Tagen „bevölkern“ Hunderte von Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Spaziergängerinnen und Spaziergänger die vorhandenen Rundwege.

Besondere Anziehungspunkte bilden das alte Wasserkraftwerk an der Hunte, die direkt daneben liegende Schleusenanlage des Küstenkanals und das über einen abwechslungsreichen und schönen Wanderweg erreichbare alte Dorf Bümmerstede. Hier gibt es auch noch interessante Reste kleinerer, kiefernbestandener Binnendünen zu sehen, die das Huntetal abrupt begrenzen. Dabei handelt es sich um durch Wind umgelagerte Flusssande aus dem früher unbefestigten Bett der Hunte.

Hier können Sie die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Mittlere Hunte » (PDF, 46,7 KB) und die Karte zur Mittleren Hunte » (PDF, 659 KB) einsehen.

Weißenmoor und Südbäke

Das Weißenmoor und die Südbäke mit ihrem Tal besitzen eine wichtige Bedeutung für die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Der Weißenmoorbereich umfasst das heute abgetorfte „Wittemoor“, das von mäßig feuchten, in Muldenlagen auch periodisch nassen Grünlandflächen, kleinen Waldflächen, gehölzreichen Dauerbrachen auf feuchten oder wieder aufgefüllten trockenen Standorten, zahlreichen Gräben, Flutrasen, Kleingewässern, Seggenriedern, Röhrrichten und Binsensümpfen geprägt ist. Die höher gelegenen Übergangszonen zu den besiedelten Bereichen bestehen überwiegend aus geesttypischen Grünlandflächen, die durch Wallhecken, Baumreihen, Gebüschstreifen und Waldflächen kleinteilig gegliedert werden.

Die besondere Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Schutzgebietes zeichnet sich unter anderem durch seinen Biotop-, Arten- und Strukturreichtum, insbesondere in den noch vorhandenen Grünlandbereichen, seine Kammerung durch Wallhecken, die zum Teil noch mit alten Eichen und Buchen bestanden sind und zum Teil die vorhandenen Wege und Straßen beidseitig säumen, die einzelnen alten landschaftstypischen, mit Altbaumbeständen gesäumten Hoflagen und die auffällige Topographie des Südbäketals aus.

Die Verordnung OL-S 71 zum Landschaftsschutzgebiet „Weißenmoor und Südbäke“ » (PDF, 382 KB)  wurde im Mai 2020 zusammen mit der dazugehörnden Karte zum Weißenmoor und Südbäke » (PDF, 6,1 MB) vom Rat der Stadt Oldenburg verabschiedet.

Untere Hunte

Das Landschaftsschutzgebiet „Untere Hunte“ erstreckt sich vom Wasserkraftwerk Oldenburg in nordöstlicher Richtung bis zur Mündung der Hunte in die Weser. Es umfasst damit Flächen in der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne im Landkreis Wesermarsch, in der Gemeinde Hude im Landkreis Oldenburg sowie in der kreisfreien Stadt Oldenburg.

Die besondere Bedeutung des Landschaftsschutzgebietes „Untere Hunte“ für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 liegt in der Funktion als Biotopverbundelement und Wandergewässer von Arten wie Flussneunauge (Lampetra fluviatillis) und Meerneunauge (Petromyzon marinus), für die Niedersachsen bundesweit eine hohe Verantwortung trägt. Es bildet dabei eine wichtige Verbindungzwischen den Laich- und Juvenilhabitaten in den Oberläufen des Huntesystems und dem Weserästuar (Naturschutzgebiet „Tideweser“) sowie den im Meer gelegenen Nahrungshabitaten.

Mit naturnahen Bereichen, in Form von Alt- und Totarmresten sowie gefluteter Polderbereiche wie etwa bei Iprump oder dem „Würdemannsgroden" bietet das Landschaftsschutzgebiet „Untere Hunte“ an das Wasser gebundenen und zum Teil gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften einen Lebens- und Rückzugsraum. Für Gastvögel wie zum Beispiel Pfeifenteund Löffelenteist es zudem Teil eines wichtigen Rastgebietes Sie benötigen für ihre Erhaltung und Entwicklung geeignete und beruhigte Nahrungs- und Rastplätze.

Die Verordnung OL-S 68 vom 13. Oktober 2020 » (PDF, 445 KB) zum Landschaftsschutzgebiet "Untere Hunte" trat zusammen mit den dazugehördenden Detailkarten und der Übersichtskarte zur Verordnung » (PDF, 2,1 MB) am 31. Oktober 2020 nach der Veröffentlichung in den Amtsblättern des Landkreises Wesermarsch, des Landkreises Oldenburg und der Stadt Oldenburg in Kraft.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024