Wallhecken
Wallhecken: Strukturen zur Verbesserung von Lebensräumen, Kleinklima und Landschaftsbild
Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) geschützt. Unter Wallhecken sind historische Wälle mit Bäumen und Sträuchern zu verstehen. Sie dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Auf eine Wallhecke dürfen nur standortheimische Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Zäune dürfen nicht errichtet werden.
In der Regel dienen oder dienten die Wallhecken als Einfriedung von Grundstücken. Die Ausgestaltung einer Wallhecke kann sehr unterschiedlich sein. Die Ziele des Wallheckenschutzes sind im Wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet:
- Lebensraum, Nistplatz, Nahrungsquelle
- Verbesserung des Kleinklimas, Windschutz
- Prägung, Belebung des typischen, historisch gewachsenen Landschaftsbildes
Geschützte Wallhecken
Auch zur Wiederherstellung oder naturräumlich-standörtlich sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegte Wallhecken sind gemäß § 22 Absatz 3 NAGBNatSchG geschützt. Darüber hinaus sind alle Wallhecken in Niedersachsen aus heimatkundlichen und ökologischen Gründen direkt geschützt. Wallhecken sind mit Bäumen und/oder Sträuchern bewachsene Erdwalle, die im Allgemeinen alte Grundstückseinfriedigungen darstellen. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen oder gefährden, sind verboten, ausgenommen übliche Pflegemaßnahmen. Für alle Einzelheiten zum Schutz und zu möglichen Ausnahmen wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde. In der Stadt Oldenburg existiert, vor allem im Bereich von Groß-Bornhorst und Etzhorn, noch ein über 80 Kilometer langes Wallheckennetz, dass in diesen Bereichen das Orts- und Landschaftsbild prägt.
Die Lage der Wallhecken ist in Detailkarten dargestellt
Alle Wallhecken in der Stadt Oldenburg sind in einem Wallheckenkataster im Sinne des § 14 Absatz 9 NAGBNatSchG als geschützte Teile von Natur und Landschaft erfasst. Die genaue Lage der Wallhecken ist in Übersichtskarten und den im Wallheckenkataster vorhandenen Detailkarten dargestellt. Die Karten und das Kataster können bei der Unteren Naturschutzbehörde, Industriestraße 1 h, 1. Stock, Zimmer 136, eingesehen werden.
Eine Übersichtskarte » (Stand: 26. Februar 2013) können Sie im Geoportal der Stadt Oldenburg aufrufen. Bitte setzen Sie hierzu in der rechten Auswahlleiste des Geoportals bei „Kategorien“ einen Haken beim Punkt „Wallhecken“.
Die Eintragung der Wallhecken in das Verzeichnis der geschützten Teile von Natur und Landschaft gemäß § 14 Absatz 9 NAGBNatSchG wurde im Amtsblatt für die Stadt Oldenburg am 1. März 2013 öffentlich bekanntgegeben. Den Text der Veröffentlichungen » (PDF, 73,8 KB) können Sie als PDF-Datei herunterladen.
Für Detailfragen sprechen Sie uns bitte an. Wir informieren Sie gern.
Ihre Ansprechpersonen:
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
1. Obergeschoss
26105 Oldenburg
Thomas Sluiter, Zimmer 128
Telefon: 0441 235-2827
Fax: 0441 235-2110
E-Mail: thomas.sluiter[at]stadt-oldenburg.de
Werner Wichmann, Zimmer 133
Telefon: 0441 235-2856
Fax: 0441 235-2110
E-Mail: werner.wichmann[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 8. Mai 2024