Carsharing-Förderleitfaden von 2016
Leitfaden von 2016 außer Kraft gesetzt
Förderung von Carsharing
Die Stadt Oldenburg plant im Rahmen des Mobilitätsplans Oldenburg 2030 den weiteren Ausbau von Carsharing. Dafür wurde im September 2025 erstmalig nach § 18a Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) eine Dienstleistungskonzession für stationsbasiertes Carsharing im öffentlichen Straßenraum in der Stadt Oldenburg ausgeschrieben.
Zukünftig wird es weitere Ausschreibungen mit einer Konzessionsvergabe geben. Aufgrund der damit geänderten Förderung wird der bisherige Carsharing-Förderleitfaden von 2016 außer Kraft gesetzt.
Zuletzt geändert am 17. Februar 2026
