Grünphasen

Grün für Fußgängerinnen und Fußgänger in Oldenburg oberhalb der Richtlinien – Auswirkungen für alle im Blick

Längere Grünphasen für Schülerverkehr und mobilitätseingeschränkte Personen

Bei Grün darfst du gehen, bei Rot musst du stehen – diese Regel kennt jedes Kind. Und damit die Grünphase auch wirklich ausreicht, um eine Ampelkreuzung sicher zu überqueren, wurden im Juni 2025 in Oldenburg die Grünzeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger überprüft. Das Ergebnis: Die bestehenden Grünzeiten liegen an den rund 185 Lichtsignalanlagen bereits über den Vorgaben der bundeseinheitlichen Regelwerke und werden grundsätzlich beibehalten. Die bedarfsabhängige Verlängerung der Grünzeiten im Schülerverkehr und für mobilitätseingeschränkte Personen wird hingegen weiter ausgebaut.

Was ist der Unterschied zwischen Grünzeit und Querungszeit?

Die Zeit zum Queren der Straße setzt sich aus der sichtbaren Grünzeit und der Schutz- und Räumzeit bei Fußgängerrot zusammen. Diese ist so bemessen, dass bei Ende der Grünphase beziehungsweise mit Rotbeginn noch einmal die gesamte Fahrbahnbreite überquert werden könnte. Damit wird sichergestellt, dass jede und jeder, die oder der zu Fuß die Fahrbahn bei Grün betreten hat, diese sicher räumen kann, bevor der Kfz-Verkehr Grün bekommt. Dieses Räumen der Fahrbahn kann dabei durchaus bei Fußgängerrot passieren.

Wie viele Sekunden haben Fußgängerinnen und Fußgänger in Oldenburg Grün?

Als durchschnittliche Gehgeschwindigkeit wird laut den Richtlinien ein Wert von 1,2 Meter pro Sekunde zu Grunde gelegt. Dies entspricht der normalen Gehgeschwindigkeit von Fußgängerinnen und Fußgängern. Daraus ergibt sich – natürlich abhängig von der Breite der Fahrbahn – eine Grünphasenzeit. Diese kann bei schmalen Straßen nur wenige Sekunden betragen und ist bei breiten Fußgängerüberwegen entsprechend länger.

In der Stadt Oldenburg ist das grüne Ampelmännchen für Fußgängerinnen und Fußgänger bereits länger zu sehen, als vorgeschrieben: Denn laut den bundesweiten Richtlinien für Signalanlagen muss mindestens die Hälfte der Fahrbahn bei Grün überquert werden können – in Oldenburg kann hingegen in der Regel Zweidrittel oder sogar die gesamte Fahrbahn bei Grün überquert werden. 

Ist die Zeit zwischen dem Ende der Grünphase und dem Grün für Autos ausreichend?

Ja, die Sicherheit zum Queren der Straße ist durch die oben bereits genannte Räumzeit immer gegeben. Die Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, die die Stadt zu dieser Thematik erreicht haben, beziehen sich auch immer nur auf eine scheinbar zu kurze Grünzeit – nicht auf eine Gefährdung durch vorzeitig anfahrende Autofahrende. Wichtig zu wissen: Die Verlängerung der Grünzeit führt nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit (die Räumzeit ist immer zuverlässig gegeben), sondern nur zu einer Erhöhung des Komforts.

Gibt es Besonderheiten für den Schülerverkehr und mobilitätseingeschränkte Personen?

Ja, die Grünzeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger in Oldenburg werden bereits seit einigen Jahren bedarfsabhängig für den Schülerverkehr oder für mobilitätseingeschränkte Personen verlängert. An einigen Signalanlagen vor Schulen und Kindergärten werden bereits heute über Detektoren die Grünzeiten bedarfsabhängig verlängert. Zu Schulbeginn und zu Schulende gibt es entsprechend längere Grünzeiten, im weiteren Tagesverlauf kürzere.

Was muss bei einer Grünzeitenverlängerung technisch beachtet werden?

Da alle Signalanlagen untereinander vernetzt sind, wäre eine umfangreiche Systemänderung notwendig. Bei längeren Grünphasen müssten beispielsweise die Anmeldungen der Fahrzeuge des ÖPNV früher erfolgen, damit die Anlage entsprechend zeitiger reagieren kann. Auch die Koordinierungen zwischen den Ampeln würden sich verändern, weil Fahrzeuge in der Grünen Welle gegebenenfalls zu früh an der nächsten Ampel ankommen, während hier noch die längere Grünzeit für Fußgängerinnen und Fußgänger läuft.

Welche Auswirkungen hätte eine flächendeckende Änderung auf den weiteren Verkehr?

Eine Grünzeitenverlängerung wirkt sich erheblich auf den weiteren Verkehrsfluss aus, deshalb muss diese sinnvoll und wohl dosiert erfolgen. Was bei den Fußgängerinnen und Fußgängern an Grünzeit verlängert wird, muss bei anderen Verkehrsströmen gekürzt werden. Dies führt bei allen Verkehrsteilnehmenden, auch im Rad- und Fußgängerverkehr, zu längeren Wartezeiten.

In Zahlen ausgedrückt: Sechs Sekunden mehr Grün für Fußgängerinnen und Fußgänger bedeuten rechnerisch 156 Autos pro Stunde weniger. Das entspricht einer Fahrzeugschlage von bis zu 936 Metern. Erhöhter Rückstau und vermehrte Abgasbelastungen wären die Folgen.

Welche Anpassungen nimmt die Stadt künftig vor?

Die oben bereits beschriebene Schulwegsicherung wird weiter ausgebaut: Weitere zehn Überwege werden mit dieser Technik ausgerüstet, entsprechende Erfassungsgeräte wurden bereits im April 2025 beschafft.

Für mobilitätseingeschränkte Personen besteht bereits heute an vielen Signalanagen die Möglichkeit, über die akustische Signalisierung die Grünzeit zu verlängern. Diese Programmierung wird bei allen zukünftigen neuen Ampeln sowie bei allen Änderungen bestehender Signalanlagen berücksichtigt.

Darüber hinaus geht die Stadtverwaltung auch weiterhin eingehenden Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern zu einzelnen Ampeln nach. Bestätigen sich zu kurze Grünzeiten, werden diese entsprechend angepasst. 

Wer nimmt entsprechende Hinweise entgegen?

Wer das Gefühl hat, Grünphasen für Fußgängerinnen und Fußgänger seien an einer bestimmten Ampelkreuzung zu kurz, kann diese ganz einfach über unseren Stadtverbesserer auf Gemeinsam Oldenburg » melden oder telefonisch beim ServiceCenter der Stadt unter 0441 235-4444.

Zuletzt geändert am 24. Juni 2025