Pilotprojekt „Schulstraße“

Zeitlich begrenzte Sperrung der Junkerstraße – Sicherer Schulweg oberstes Ziel

Nun doch gebührenfreie Lösung für Anwohnende

Wie bereits berichtet startet nach den Sommerferien 2026 mit der Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ an der Grundschule Bürgeresch ein Pilotprojekt, um die Verkehrssicherheit für die jungen Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Kritik gab es dabei wegen der Gebühren für die Anwohnenden der Junkerstraße, die für eine Ausnahmegenehmigung fällig werden. Doch die Stadt hat sich nach gebührenfreien Alternativen umgesehen – und eine gefunden. Die Verwaltung hat diese Vorgehensweise im Verkehrsausschuss am 11. Mai 2026, vorgestellt. Der Vorschlag, den Anwohnenden das Befahren der Schulstraße während der Sperrzeiten per Allgemeinverfügung zu ermöglichen, wurde von der Politik ausdrücklich begrüßt.

Was bedeutet die Einrichtung einer Schulstraße für den Verkehr?

Die Einrichtung einer Schulstraße hat ein klares Ziel: Den Schülerinnen und Schülern einen sicheren Schulweg hin und zurück ermöglichen. Deshalb wird nach den Sommerferien 2026 die Junkerstraße zu den Bring- und Holzeiten am Vormittag und Nachmittag zeitlich begrenzt für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrzeiten sind: montags bis freitags in der Zeit von 7.15 bis 8 Uhr und von 14.45 bis 15.15 Uhr. Entsprechende Schilder weisen auf die Regelung hin. So soll der unmittelbare Bereich vor der Schule deutlich entlastet und sicherer gestaltet werden.

Wieso sollten die Anwohnenden Gebühren zahlen?

Eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung sollte den Anwohnerinnen und Anwohnern den Zugang zur Straße weiterhin ermöglichen. Aber: Grundsätzlich sind – nach der bundesweiten Gebührenordnung – für entsprechende verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen Gebühren zu erheben. Ein Verzicht auf diese Gebühren bei individuellen Genehmigungen ist rechtlich nicht möglich. 

Wie sieht nun die gebührenfreie Alternative aus?

Doch die Stadtverwaltung hat alternative Lösungen geprüft, um eine gebührenfreie Regelung für die Anwohnenden zu ermöglichen – und ist fündig geworden. Als Vorbild wurde unter anderem die Stadt Köln herangezogen, die Ausnahmegenehmigungen für Schulstraßen per Allgemeinverfügung erteilt. Nach eingehender rechtlicher Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass auch für die Schulstraße an der Grundschule Bürgeresch eine solche Allgemeinverfügung möglich ist. Diese richtet sich nicht an einzelne Personen, sondern an eine klar definierte Personengruppe – in diesem Fall die Anwohnenden der betroffenen Straße. Dadurch entfällt die Grundlage für die Erhebung von Gebühren.

Wie wird die Berechtigung kontrolliert?

Wenn Anwohnerinnen und Anwohner der Junkerstraße bei möglichen Kontrollen von der Polizei angehalten werden, weisen sie sich einfach mittels Personalausweis aus – und haben dann auch innerhalb der Sperrzeiten freie Fahrt. Die Anwohnerinnen und Anwohner werden rechtzeitig vor dem Start der neuen Regelung, die voraussichtlich ab Mitte August gelten soll, per Handzettel informiert.

Welche Vorteile bringt diese Lösung?

Für die Anwohnerinnen und Anwohner entstehen keine zusätzlichen Kosten, außerdem entfällt der bürokratische Aufwand einer Antragsstellung. Durch den Wegfall zahlreicher Einzelverfahren wird auch die Verwaltung selbst entlastet. Und nicht zuletzt handelt es sich bei diesem Vorgehen um eine praktikable Kontrollmöglichkeit für die Polizei.

Wieso wird überhaupt eine Schulstraße eingerichtet?

An vielen Schulen ist das Phänomen der sogenannten „Elterntaxis“ zu beobachten: Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor das Schulgelände oder holen sie dort ab. Insbesondere an Grundschulen führt dieses Verkehrsaufkommen häufig zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen für die Schülerinnen und Schüler. Mit dem Pilotprojekt „Schulstraße“ sorgt die Stadt nun an der Grundschule Bürgeresch für mehr Verkehrssicherheit der jungen Verkehrsteilnehmenden – und mit der alternativen Ausnahmelösung zugleich für eine bürgerfreundliche Umsetzung für Anwohnende.

Zuletzt geändert am 12. Mai 2026