Notfall-Fax für Gehörlose

Im Notfall die Feuerwehr per Fax alarmieren

Wie informieren Gehörlose eigentlich in einem Notfall die Feuerwehr? Betroffene im Stadtgebiet können dafür das Gehörlosen-Notruf-Fax nutzen. Denn bei einem Anruf könnten sie die Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung nicht hören.

Idealerweise sollten Gehörlose, Hör- und Sprachgeschädigte das Faxformular direkt neben dem Faxgerät aufbewahren, damit es bei einem Brand oder einem anderen Notfall schnell zur Hand ist. Es empfiehlt sich auch, die persönlichen Angaben wie Name und Adresse bereits im Voraus einzutragen. So kann im Notfall schnell gehandelt werden.

Wichtige Angaben einfach ankreuzen

Das Fax-Formular fragt in kurzer, übersichtlicher Form die wichtigsten Angaben zum Notfall ab, die der Gehörlose nur noch ankreuzen muss. Dann schickt er das ausgefüllte Notfall-Fax an die Notrufnummer 112. Das Fax kommt direkt in der Leitstelle der Feuerwehr an. Der Leitstellendisponent alarmiert die Einsatzkräfte und faxt dem Gehörlosen eine Bestätigung zurück, dass Hilfe unterwegs ist. Sollte ein Gehörloser das Fax einmal nicht zur Hand haben, kann er auch ein formloses Fax an die 112 schicken, um seinen Notruf abzusetzen.

Initiative des Deutschen Schwerhörigenbundes

Das Notfall-Fax wird bundesweit in vielen Regionen eingesetzt und ist einer Initiative des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. zu verdanken. In Oldenburg können Gehörlose in einer Notsituation seit dem Jahr 2003 die Feuerwehr per Fax alarmieren.

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Zuletzt geändert am 3. April 2024