Bauleitplanung für neues Stadion

Meilenstein für den Sportstandort Oldenburg

Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung beschlossen

Ein Meilenstein ist erreicht – und das Spielfeld für die nächsten Schritte bereitet: Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 13. April 2026, die Bauleitplanung für den Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße zum Abschluss gebracht. Der Rat beschloss mehrheitlich den Bebauungsplan 831 als Satzung und fasste zugleich den Feststellungsbeschluss für die parallel durchgeführte Änderung des Flächennutzungsplanes. „Mit diesen Entscheidungen geht der Sportstandort Oldenburg als Gewinner vom Platz“, freut sich Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. „Wir haben heute eine wichtige Hürde genommen auf dem Weg zum Bau eines modernen Stadions, das sportlich wie gesellschaftlich neue Perspektiven eröffnet und Strahlkraft weit über Oldenburg hinaus besitzt.“

Der Stadtrat hat mit den Beschlüssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des rund 8,47 Hektar großen Areals südöstlich der Weser-Ems-Hallen geschaffen. Geplant ist dort ein modernes, multifunktionales Stadion mit einer Kapazität von bis zu 15.000 Plätzen, das insbesondere die Anforderungen des Deutschen Fußball-Bundes für Spielstätten der 3. Liga erfüllt und auf längere Sicht auch für höhere Ligen geeignet ist.

Langfristige Sicherung des Sportstandortes

Der Sportstandort Oldenburg soll mit der Planung langfristig gesichert werden. Das bestehende Marschwegstadion kann die infrastrukturellen, sicherheitstechnischen und betrieblichen Anforderungen des Profifußballs nicht mehr vollständig erfüllen. Bereits seit 2014 wurden daher verschiedene Standortalternativen umfassend geprüft. Im Ergebnis bietet die Fläche an der Maastrichter Straße die besten Entwicklungsperspektiven – insbesondere aufgrund ihrer guten verkehrlichen Anbindung und der Nähe zu bestehenden Sport- und Veranstaltungsstätten wie den Weser-Ems-Hallen und den EWE-Arenen. 

Das neue Stadion soll nicht nur dem Fußball dienen, sondern auch Raum für weitere Sport- und Großveranstaltungen bieten. Ziel ist eine nachhaltige und wirtschaftlich tragfähige Nutzung, die über den reinen Spielbetrieb hinausgeht.

Städtebaulich integrierter Standort mit Perspektive

Die Planung sieht eine klare funktionale Gliederung des Areals vor, bestehend aus Stadion, Stellplatzflächen und Grünbereichen. Die Lage in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Veranstaltungsstätten ermöglicht eine sinnvolle Bündelung von Nutzungen und stärkt den Standort insgesamt. In der Gesamtbewertung überwiegt das öffentliche Interesse an der Entwicklung eines modernen, leistungsfähigen Stadionstandortes. Die Planung leistet einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung Oldenburgs als Sport- und Veranstaltungsstadt und schafft zugleich neue identitätsstiftende Impulse.

Umfassendes Verfahren mit breiter Beteiligung

Das Bauleitplanverfahren wurde im Vollverfahren mit Umweltbericht durchgeführt. Neben der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde auch die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend eingebunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs im Herbst 2025 gingen insgesamt 1.050 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen deckten ein breites Spektrum an Themen ab. Dazu gehörten unter anderem Fragen zur Verkehrsbelastung, zu Lärmemissionen, zum Umwelt- und Klimaschutz, zur Entwässerung, zur Sicherheit sowie zur Finanzierung des Vorhabens. Auch Bedenken hinsichtlich möglicher Wertminderungen von Grundstücken, der Standortwahl und der Auswirkungen auf Grünflächen und Erholungsräume wurden geäußert.

Sorgfältige Abwägung aller Belange

Alle Stellungnahmen wurden durch das Stadtplanungsamt systematisch ausgewertet, thematisch gebündelt und im Rahmen einer umfassenden Abwägung berücksichtigt. Dabei wurden öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

Im Ergebnis konnte für alle wesentlichen Themenfelder eine fachlich fundierte Bewertung vorgenommen werden:

  • Verkehr: Ein verkehrliches Gesamtkonzept mit dezentralen Stellplatzangeboten und gezielter Verkehrslenkung stellt sicher, dass Belastungen für angrenzende Wohngebiete minimiert werden. Die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes wurde gutachterlich bestätigt.
  • Lärm und Immissionen: Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen können zusätzliche Belastungen auf ein verträgliches Maß reduziert werden.
  • Umwelt- und Naturschutz: Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch umfangreiche Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Dazu zählen unter anderem Begrünungen, der Erhalt von Gehölzstrukturen sowie neue Pflanzmaßnahmen.
  • Klima: Dach- und Fassadenbegrünungen sowie ein nachhaltiges Regenwassermanagement, das auf eine dezentrale Rückhaltung sowie eine ortsnahe Ableitung in Rückhalteflächen setzt, tragen zu einer positiven stadtklimatischen Wirkung bei.
  • Altlasten: Eine Sanierung der im Plangebiet großflächig vorhandenen Bodenbelastungen ist nicht erforderlich, da die Flächen nahezu vollständig überbaut werden. Dies gilt nach den Vorgaben des Bodenschutzes als sinnvolle Nachnutzung belasteter Böden, um eine Gefährdung auszuschließen.
  • Artenschutz: Artenschutzrechtliche Konflikte konnten durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.

Nächster Schritt: Umsetzung

Mit den nun gefassten Beschlüssen liegt der Ball jetzt im Feld der weiteren Projektumsetzung. Für die Sitzung des Rates am 1. Juni wird angestrebt, eine Entscheidung über die Vergabe an einen Totalunternehmer zu treffen. Dem war eine im Juni 2025 gestartete EU-weite Ausschreibung sowie eine Bieter-, Angebots- und Verhandlungsphase vorausgegangen. Als Termin für einen möglichen Baubeginn wird der 1. Juli 2027 angepeilt.

Zuletzt geändert am 14. April 2026