Strom aus Lärmschutzwänden

Photovoltaik soll ein Drittel des Energiebedarfs decken

Visualisierung im Verkehrsausschuss vorgestellt

Strom aus Photovoltaik-Modulen an Lärmschutzwänden statt aus einer Floating-PV-Anlage auf dem Flötenteich: Das ist der Plan der Stadtverwaltung, um künftig rund ein Drittel des Energiebedarfs für das neue Sport- und Gesundheitsbad am Flötenteich aus regenerativen Energien gewinnen zu können. Im Verkehrsausschuss am Montag, 16. Februar 2026, wurde das Thema vorgestellt.

Ursprünglich war geplant, auf dem Flötenteich selbst eine schwimmende Floating-PV-Anlage zu installieren. Diese könnte nun nach Berechnungen von Expertinnen und Experten und der Einschätzung von Umweltdezernentin Christine-Petra Schacht entfallen – und das hätte sogar gleich mehrere Vorteile, wie Schacht erklärt: „Die Photovoltaik-Module an den Lärmschutzwänden an der Nordtangente würden mindestens 75 Prozent der erzeugten Strommenge der ursprünglich geplanten Floating-PV-Anlage auf dem Flötenteich erzeugen – bestenfalls sogar deren kompletten Bedarf, weil wir die Ertragszahlen sehr konservativ gerechnet haben. Bedeutet: Mit dem erzeugten Strom könnte rund ein Drittel des Energiebedarfs für das neue Flötenteichbad gedeckt werden. Mit dieser Lösung agieren wir zudem im Einklang mit der Natur.“

Vorteile bei den Kosten

Die Ausstattung der Lärmschutzwände an der Nordtangente würde zu Investitionsmehrkosten in Höhe von etwa 950.000 Euro führen – allerdings wäre diese Summe nur noch rund ein Fünftel dessen, was eine neu zu installierende Floating-PV-Anlage kosten würde. Das freut auch Erste Stadträtin und Stadtkämmerin Dr. Julia Figura: „Der Ersatzneubau der maroden Lärmschutzwände ist ohnehin vorgesehen. Mit vergleichsweise geringen Mehrkosten würden wir also einen enormen Nutzen generieren und uns eine zweite bauliche Anlage sparen. Ein weiterer Pluspunkt: Die Investitionskosten und die Unterhaltungskosten sind gleichwohl deutlich niedriger.“

Vorteile im laufenden Betrieb

Die Lösung über Photovoltaik an den Lärmschutzwänden wäre wartungsarm, da die Module uneingeschränkt erreichbar wären. Positiv anzumerken sei ebenfalls, dass es aufgrund der vertikalen Anordnung der Module keine Ausfallzeiten bei Schnee und Eis gäbe. Entfallen würde auch ein zusätzlicher Flächen- und Wartungsbedarf, da es keiner zusätzlichen baulichen Anlage bedarf. 

Austausch der Lärmschutzwände ohnehin vorgesehen

Die Lärmschutzwände entlang der Nordtangente zwischen dem Anschluss an die A293 und der Abfahrt Donnerschweer Straße befinden sich im Eigentum der Stadt Oldenburg. Hier war aufgrund des abnehmenden Schallschutzes und der zurückgehenden Standsicherheit der Mitte der 1980er-Jahre aufgestellten Wände ohnehin ein beidseitiger Ersatzneubau auf einer Länge von insgesamt etwa 4,6 Kilometern vorgesehen. Der städtische Team Ingenieurbau kontrolliert die Standsicherheit der in die Jahre gekommenen Lärmschutzwände regelmäßig, derzeit geht von ihnen keine Verkehrsgefährdung aus.

Die Idee, die Lärmschutzwände auf eine Eignung zur Integration von Photovoltaik-Modulen zu prüfen, kam schließlich aus dem Amt für Verkehr und Straßenbau. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zeigt Potenzial für einen Teilbereich der Wände auf einer Länge von etwa 2,3 Kilometern.

Über den weiteren Fahrplan

Der Ersatzneubau der Lärmschutzwände ohne Photovoltaik-Module würde rund 18 Millionen Euro kosten, von denen etwa 63 Prozent vom Land gefördert werden könnten. Um in die Wände Photovoltaik-Module zu integrieren und eine Direktversorgung bis zum Flötenteichbad herzustellen, würden Mehrkosten von etwa 950.000 Euro entstehen. Der Bau würde in mehreren Abschnitten erfolgen und etwa fünf Jahre dauern. Realistisch wäre nach Abschluss der Planungen ein Baustart Ende 2027.

In einem ersten Schritt würde die europaweite Ausschreibung der Planungsleistung mit den Angaben aus dem Zielfindungsverfahren (Konzeptstudie Büro Treiber Potsdam) erfolgen. Die Planungskosten werden mit bis zu 1,8 Millionen Euro kalkuliert. Ohne ergänzenden Batteriespeicher würde sich die Anlage nach ungefähr sieben Jahren amortisiert haben.

Zuletzt geändert am 25. Februar 2026