Kreyenbrück-Nord

Verfahrensstand

Aufnahme in die Städtebauförderung, Gründung des Sanierungsbeirates und Rahmenplanung

Das Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde mit dem Programmjahr 2009 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ – heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen. Im Dezember 2009 wurde das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Der Sanierungsbeirat wurde im Februar 2010 gewählt.

Im Sommer 2013 hat der Rat der Stadt Oldenburg die Rahmenplanung beschlossen, um den Grundstein für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu legen.

Schon viel erreicht

Seit der Aufnahme in die Städtebauförderung ist im Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord viel passiert. Neben Maßnahmen, wie der Modernisierung und Instandsetzung mehrerer Gebäude, wurde auch die Aufwertung des öffentlichen/halböffentlichen Raums vorangetrieben. So wurden beispielsweise Spielplätze neu gebaut beziehungsweise erneuert und erweitert. Das Fuß- und Radwegenetz wurde durch die Verlängerung Münnichstraße ausgebaut und auch die Planung zur Gestaltung des Klingenbergplatzes ist abgeschlossen.

Bebauungsplan S-827 (östlich Cloppenburger Straße/nördlich Dr.-Schüßler-Straße)

Städtebauliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Bau einer Verbindungsstraße. Mit dieser Lösung kann zur Entlastung der Straße An den Voßbergen beigetragen und eine direkte Anfahrbarkeit des Klinikums erreicht werden. Angrenzend werden Mischgebiete festgesetzt, um hier straßenbegleitend neue Nutzungen zu ermöglichen. In dem geplanten Straßenverlauf ist derzeit noch ein Einzelhandelsunternehmen ansässig. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes und entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan kann ein Neubau eines Lebensmittelmarktes nördlich der Planstraße und Wohnen realisiert werden.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 den Satzungsbeschluss gefasst.

Teilaufhebung des Sanierungsgebietes

Das mit Beschluss vom 21. Dezember 2009 förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Kreyenbrück-Nord wurde für den Teilbereich Dr.-Behring-Straße/Alter Postweg/Windmühlenweg/Cloppenburger Straße/südlich Klingenbergplatz aufgehoben.

Da in dem dargestellten Teilbereich des Sanierungsgebietes keine aus der Städtebauförderung zu finanzierenden Maßnahmen mehr erfolgen werden, wurde dieser gemäß § 162 Absatz 1 Seite 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufgehoben.

Die sanierungsbedingte Werterhöhung für dieses Areal auf 9 Euro pro Quadratmeter wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Oldenburg-Cloppenburg, fest­gesetzt. Die den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern zuzustellenden Ausgleichsbetragsbescheide werden daher auch Zahlungsaufforderungen beinhalten.

Nach Aufhebung erfolgt die Löschung der Grundbucheinträge (Sanierungsvermerke). Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in den aufgehobenen Teilbereichen unterliegen dementsprechend nicht mehr dem Genehmigungsvorbe­halt der Sanierungsbehörde der Stadt Oldenburg gemäß der §§ 144/145 BauGB.

In der Zeit bis zum oben genannten Ende der Gesamtmaßnahme am 31. Dezember 2025 sollen weitere Teilaufhebungen in den Randbereichen des Sanierungsgebietes erfolgen. Der Sanierungsbeirat wurde in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 über diese Absicht informiert.

Ausgangslage

Im Rahmen der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen war das zunehmende Auftreten von städtebaulichen Missständen in Form von Funktions- und/oder Substanzschwächen aufgefallen.

Dies betrifft insbesondere:

  • Modernisierungs- und Anpassungsbedarf bei den Wohnungen,
  • Defizite im baulichen/städtebaulichen Bereich,
  • teilweise hohes Maß an Segregation,
  • hoher Bedarf an sozialer Betreuung und Begleitung bei der Bevölkerung,
  • hohe Abhängigkeit der Bevölkerung von staatlichen Unterhaltszahlungen,
  • Konzentration von Bevölkerung mit Migrationshintergrund,
  • teilweise gestörte Nachbarschaften durch enges Nebeneinander sehr unterschiedlicher Bewohnergruppen.

Teilbereiche des Untersuchungsgebietes waren als soziale Brennpunkte bereits stigmatisiert. Die Indikatoren zeigten die Gefahr, dass die Problemlagen sich verschärfen und sich destabilisierend auf bisher stabile Bereiche auswirken.

Teile der Wohnungsbestände im Untersuchungsgebiet übernehmen dabei eine im Kontext der Gesamtstadt wichtige wohnungspolitische Funktion, die es zu sichern galt.

Programm

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Ziel der Sanierung

Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ sollen Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung des Stadtteils gefördert werden.

Ziel ist es, durch soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Maßnahmen die Lebenssituation der im Stadtteil lebenden und arbeitenden Menschen zu verbessern und damit die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des Stadtteils zu stärken.

Im Untersuchungsgebiet wurden auch schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen von verschiedenen Trägern bereits sehr engagierte Einrichtungen betrieben, die positive Ergebnisse aufweisen.

(Der Rahmenplan steht auf dieser Seite unten im Downloadbereich zur Verfügung.)

Förderzeitraum

2009 bis 2023

Fördermittel


Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ermittelt. Die Gesamtinvestitionen belaufen sich auf circa 22,5 Millionen Euro; davon Städtebaufördermittel in Höhe von circa 7,1 Millionen Euro, die auf den Sanierungszeitraum zu verteilen sind.

Alle Daten auf einem Blick

Untersuchungsgebiet:        47 Hektar
Sanierungsgebiet:        89 Hektar
Bewohner:        circa 4.800
Programmaufnahme:        2009
Programm:        Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
Gesamtinvestition:        22,5 Millionen Euro
Städtebaufördermittel:        7,1 Millionen Euro
Abschluss der Sanierung:        31. Dezember 2025

Bürgerbeteiligung

  • Bürgerversammlungen
  • Sanierungsbeirat

Bei Fragen und Anregungen können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten an die Mitglieder des Sanierungsbeirates wenden:

Uwe Schliedermann (stellvertretender Vorsitzender)
kanzlei[at]uweschliedermann.de

Katrin Wiese (Leiterin der Freizeitstätte Kreyenbrück)
katrinwiese[at]web.de

Downloads

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), Fortschreibung 2021

Kontakt

Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung
Technisches Rathaus
Industriestraße 1 a
26121 Oldenburg

Planung (Zimmer 238)
elke.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2398

Verwaltung (Zimmer 233)
michael.weise[at]stadt-oldenburg.de
0441 235-2261

Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Zuletzt geändert am 5. Februar 2024