Familienzusammenführung

Visumverfahren zur Familienzusammenführung

Wenn Sie als deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutscher Staatsangehöriger oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Aufenthaltstitels in der Stadt Oldenburg leben, gibt es Möglichkeiten, dass auch Ihre ausländische Ehepartnerin beziehungsweise Ihr ausländischer Ehepartner und Ihre minderjährigen Kinder dauerhaft aus dem Ausland herziehen. Die Voraussetzungen, die hierzu erfüllt sein müssen (zum Beispiel ausreichendes Einkommen, vorhandener Wohnraum oder Sprachkenntnisse der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners) sind je nach Einzelfall sehr verschieden.

Das Visum zur Familienzusammenführung ist bei der deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen. Die deutsche Botschaft beteiligt vor ihrer Entscheidung das Ausländerbüro. Sobald ein Visumsantrag ihrer Familienangehörigen von der deutschen Botschaft an uns übermittelt wurde, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.

Die Botschaft erteilt das Einreisevisum im Regelfall für drei Monate. Nach der Einreise müssen Ihre Familienangehörigen ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Außerdem vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns, denn innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Visums muss eine Aufenthaltserlaubnis im Ausländerbüro beantragt werden. Auf der folgenden Seite finden Sie im Bereich Allgemeine Ausländerangelegenheiten eine Übersicht der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner »

Weitere Informationen

Zur Familienzusammenführung finden Sie weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge »

Zuletzt geändert am 13. Juni 2023