Kommunale Gesundheitskonferenz Oldenburg

Kommunale Akteure und Strukturen

Im Jahr 2009 wurde in Oldenburg vor dem Hintergrund der Umsetzung des Niedersächsischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGÖGD), orientiert an der Entwicklung in vielen anderen Kommunen, eine Kommunale Gesundheitskonferenz gegründet. Seit dieser Zeit arbeiten in diesem Gremium Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher, für den gesundheitlichen Bereich bedeutsamer Organisationen und Institutionen, zusammen. Als fachkundiges Gremium setzt sich die Kommunale Gesundheitskonferenz Oldenburg mit Fragen der gesundheitlichen Versorgung auseinander. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, Lösungen zu entwickeln, um die vorhandenen Angebote besser auf die Bedürfnisse der Bevölkerung abzustimmen und die kommunale Politik durch Stellungnahmen bei gesundheitspolitischen Entscheidungen zu unterstützen.

Kommunale Gesundheitskonferenz

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet einen guten Gesundheitszustand als wesentlichen Bestandteil der sozialen, ökonomischen und persönlichen Entwicklung und Lebensqualität. Politische, ökonomische, soziale, kulturelle, biologische sowie Umwelt- und Verhaltensfaktoren können entweder der Gesundheit zuträglich sein oder sie auch schädigen. Gesundheitsförderndes Handeln zielt darauf ab, durch aktives, anwaltschaftliches Eintreten diese Faktoren positiv zu beeinflussen und der Gesundheit zuträglich zu machen (vergleiche Ottawa-Charta, 1986).

In Oldenburg wurden bereits im Jahr 1990 im Rahmen der „Gesunde Städte“-Bewegung und des Programms zur Gesundheitsförderung des Niedersächsischen Sozialministeriums erste Gespräche über die Bildung von Strukturen der kommunalen Gesundheitsförderung und Vernetzung geführt. Im Jahr 1991 bildete sich das Gesundheitsplenum Oldenburg, das im Oktober 1992 ein eingetragener Verein wurde. Dem Plenum gehörten zeitweise bis zu 20 Arbeitsgruppen beziehungsweise Projektgruppen an. Die Koordination des Gesundheitsplenums Oldenburg wurde von Dezember 1991 bis Ende 1995 durch das Land Niedersachsen gefördert und war im Gesundheitsamt angesiedelt. Nach Auslaufen der Landesfinanzierung fand zum damaligen Zeitpunkt eine mögliche kommunale Finanzierung keine politische Mehrheit. Somit endete die Arbeit des Gesundheitsplenums.

Zum 1. Januar 2007 trat das Niedersächsische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) in Kraft. Es stellte den öffentlichen Gesundheitsdienst in Niedersachsen auf ein neues rechtliches Fundament. Als eine Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städten formuliert das NGöGD in § 1 „Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes fördern und schützen die Gesundheit der Bevölkerung. Dabei wirken sie auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger hin. Sie arbeiten mit anderen Trägern, Einrichtungen und Vereinigungen zusammen, die in für die Gesundheit bedeutsamen Bereichen tätig sind“.

Gesundheitsregion Niedersachsen

Um die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte bei der Gestaltung des regionalen Gesundheitswesens zu fördern, wurde das Projekt „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ ins Leben gerufen. Seit 2014 setzt sich die Landesregierung gemeinsam mit der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, den Ersatzkassen sowie dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen für die Entwicklung von kommunalen Strukturen und innovativen Projekten ein. Dabei ist das Ziel eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Gesundheitsförderung und der Primärprävention.

Seit dem 20. Mai 2015 ist auch die Stadt Oldenburg als Gesundheitsregion Niedersachsen vom Land Niedersachsen anerkannt. In Oldenburg ist die Koordinierung der Gesundheitsregion im Gesundheitsamt angesiedelt und wird von der Steuerungsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz begleitet. Mittlerweile haben sich schon mehr als 38 niedersächsische Regionen entschieden, Gesundheitsregion zu werden und entsprechende Strukturen aufzubauen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Gesundheitsregionen Niedersachsen »

Zuletzt geändert am 13. März 2024