Fazit und Ausblick

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Die Stadt Oldenburg hat mit den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten, der etablierten Vernetzungsstruktur, dem Klima aus Solidarität und für Gleichstellung und Inklusion sowie Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen eine solide Basis, die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene erfolgreich umzusetzen. Gleichwohl bedeutet dies erhebliche Anstrengungen der beteiligten Akteur*innen aus Politik, Verwaltung, Beratungseinrichtungen und Zivilgesellschaft.

In Deutschland werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Ausbau von  Beratungsstellen und Frauenhäusern 120 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Im Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind die Förderrichtlinien beschrieben. Oldenburg sollte dies zum Anlass nehmen, bestehende Strukturen zu stärken, auszubauen und weiterzuentwickeln.

Umfassende Empfehlungen für die ganze Stadt

Der vorgelegte Aktionsplan zeigt deutlich die Handlungsbedarfe unserer Stadt auf, um die Situation von  geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt Betroffener zu verbessern. Doch nicht nur den Betroffenen selbst helfen die konkreten Maßnahmen, auch das familiäre und private Umfeld, die Nachbarschaft, die Arbeitgeber*innen et cetera profitieren davon.

Einige der vorgetragenen Empfehlungen lassen sich mit vorhandenen Mitteln umsetzen. Für viele der Empfehlungen werden politische Beschlüsse und finanzielle und personelle Ressourcen benötigt. Hierzu wird die Verwaltung der Politik entsprechende Beschlussvorlagen vorbereiten, sodass die Maßnahmen sukzessive angegangen werden können.

Dabei handelt es sich um einen fortwährenden Prozess. Die Wirksamkeit der Maßnahmen muss laufend überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Für ein sicheres Oldenburg – für alle.

Zuletzt geändert am 19. April 2024