Amphibienwanderung

Wanderung von Fröschen, Kröten und Molchen hat begonnen

Aufgrund des feuchten Wetters mit steigenden Temperaturen sind Kröten, Frösche und Co auf dem Weg zu ihren Laichgewässern. Hierbei sind teils Straßen zu queren, was für die wandernden Tiere gefährlich ist. Die Wanderung hat Ende Februar 2026 begonnen, deshalb wird die Stadt Oldenburg zum Schutz der Amphibien in Wechloy die Straße Am Tegelbusch (angrenzend an die westliche Wohnbebauung) beziehungsweise am Drögen-Hasen-Weg nördlich des Bahnübergangs für den Durchgangsverkehr in der Zeit von 19 bis 7 Uhr sperren. Die Sperrungen erfolgen allerdings nur dann, wenn eine für die Wanderungen günstige Witterung, also eine hohe Luftfeuchtigkeit bei Temperaturen ab circa 5 Grad, zu erwarten ist.

Hinweisschilder im Stadtgebiet

An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet werden zusätzlich Hinweisschilder aufgestellt.

Postleitzahl 26121

Rauhehorst

Postleitzahl 26125

Am Strehl, Diedrich-Brinkmann-Straße, Ekernstraße, Fliehweg, Immenweg, Langenweg, Ostring, Schellsteder Weg, Sieben Berge, Triftweg, Weißenmoorstraße zwischen Spittweg und Wischweg

Postleitzahl 26127

Brookweg, Egerstraße, Elritzenweg, Feldstraße, Le-Corbusier-Straße, Mies-van-der-Rohe-Straße, Peerdebrok, Rauehorst, Schinkelstraße

Postleitzahl 26129

August-Hinrichs-Straße, Drögen-Hasen-Weg, Gaußstraße , Hartenscher Damm, Hörneweg, Peerdebrok, Rubensstraße

Postleitzahl 26131

Edewechter Landstraße zwischen Fuchsweg und Osterkampsweg, Lessingstraße, Marschweg im Bereich Matthias-Claudius-Straße, Schlagbaumweg

Postleitzahl 26133

Bahnhofsallee, Dwaschweg Teilbereiche, Lärchenring, Walther-Rathenau-Straße

Postleitzahl 26135

Bahnhofsallee, Burmesterstraße, Dießelweg, Helmsweg, Schafgarbenweg, Schaumkrautweg, Tweelbäker Tredde

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in diesen Bereichen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, ihre Fahrweise den zu erwartenden Amphibienwanderungen anzupassen.

Kein Laich für den eigenen Teich

Die Probleme mit Amphibien und dem Straßenverkehr haben nach Beobachtungen der Unteren Naturschutzbehörde in den vergangenen Jahren besonders in Neubaugebieten zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass in den Privatgärten zahlreiche Gartenteiche angelegt wurden und mit aus der Natur entnommenem Laich „geimpft“ wurden. Die jungen Amphibien werden dann auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier zu Hunderten überfahren. Gleiches geschieht wieder im Frühjahr auf dem Weg zum Laichgewässer. Die Naturschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Laich aus der Natur nach dem Naturschutzgesetz verboten ist.

Die Stadtverwaltung hofft auf Verständnis bei betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und dankt den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren Einsatz.

Zuletzt geändert am 23. Februar 2026