Artenvielfalt ist Lebensqualität

Biologische Vielfalt

Auf den weltweit zu beobachtenden alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt hat die Wissenschaft bereits in den 1970er Jahren hingewiesen. Durch den Verlust an Arten, Genen und Lebensräumen verarmt die Natur und werden die Lebensgrundlagen der Menschheit bedroht. Verloren gegangene Biodiversität lässt sich nicht wieder herstellen – der Verlust ist irreversibel.

Die Völkergemeinschaft hat erkannt, dass das Thema sehr komplex ist und nicht durch isolierte Naturschutzaktivitäten gelöst werden kann. Es geht um

  • den Schutz von Lebensräumen und den Schutz von wildlebenden Tieren, Pflanzen, Pilzen und Mikroorganismen,
  • die nachhaltige Nutzung von wildlebenden und gezüchteten Arten sowie deren genetische Vielfalt,
  • die Zugangsmöglichkeiten zu den genetischen Ressourcen der Welt, die gerechte Verteilung der Vorteile aus der Nutzung dieser genetischen Ressourcen und um dadurch insbesondere verbesserte Entwicklungschancen für die ärmeren, aber biodiversitätsreichen Länder.

Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Deshalb wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt » (Convention on Biological Diversity, CBD) geschaffen und auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro beschlossen. Dieses Übereinkommen ist keine reine Naturschutzkonvention, es greift die Nutzung – und damit das wirtschaftliche Potential der natürlichen Ressourcen – als wesentlichen Aspekt der Erhaltung der biologischen Vielfalt auf. Zudem regelt es die Zusammenarbeit zwischen den Industrieländern, wo sich ein Großteil des technischen Wissens für die Nutzung der biologischen Vielfalt befindet, und den Entwicklungsländern, wo der Großteil der biologischen Vielfalt der Welt vorkommt und wertvolles traditionelles Wissen für die traditionelle vorhanden ist. Es geht bei dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt um die Wahrung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen.

Dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt sind inzwischen 189 Staaten und die Europäische Gemeinschaft beigetreten. Deutschland hat das Übereinkommen 1993 ratifiziert (Gesetz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 30. August 1993, BGBl. II, Nummer 32, Seite 1741 ff).

Für die Bundesregierung hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt durch Schutz und nachhaltige Nutzung eine hohe Priorität. Deutschland hat sich bei der Entwicklung des Übereinkommens stark engagiert und bringt sich bei dessen Fortentwicklung durch vielfältige Initiativen aktiv ein. Deutschland war zum Beispiel Gastgeber der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt im Jahr 2008.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt

Mit der umfassenden „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ erfüllte Deutschland Artikel 6 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Dieser Artikel sieht vor, dass „jede Vertragspartei (...) nationale Strategien, Pläne oder Progtramme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem Zweck ihre bestehenden Strategien, Pläne und Programme anpassen“ wird.

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt » (PDF, 4,75 MB) zielt auf die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene und beinhaltet auch den deutschen Beitrag für die Erhaltung der biologischen Vielfalt weltweit. Sie bindet sich in den internationalen Kontext ein und berücksichtigt internationale Bezüge. Sie spricht nicht nur die innerstaatlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen an, sondern alle gesellschaftlichen Akteure. Ziel der Stategie ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Deutschland deutlich verringert, schließlich ganz gestoppt wird und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. Weiteres Ziel ist es, dass Deutschland seiner Verantwortung für eine weltweit nachhaltige Entwicklung verstärkt gerecht wird. (.....) (aus der Vorbemerkung in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, Berlin 2007, Seiten 6 und 7)

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024