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Arten- und Biotopschutz
Tier- und Pflanzenartenschutz
Das Artenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland basiert auf internationalen und nationalen Regelungen. Die internationalen Regelungen werden durch europäisches Naturschutzrecht umgesetzt oder begründet. Zu den europarechtlichen Regelungen zählen die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Das deutsche Artenschutzrecht basiert auf einem mehrstufigen Schutzsystem. Zunächst wird zwischen allgemeinem und besonderem Artenschutz unterschieden. Innerhalb des besonderen Artenschutzes gibt es dann besonders geschützte und streng geschützte Arten, wobei letzteren ein besonders intensiver Schutz zuteil wird.
Der Tier- und Pflanzenartenschutz ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt. Auch in Deutschland, in Niedersachsen, im Weser-Ems-Gebiet und in der Stadt Oldenburg gibt es vielfältige Möglichkeiten und Erfordernisse, sich für den Tier- und Pflanzenartenschutz einzusetzen.
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die folgenden Internetseiten:
Zuletzt geändert am 8. Mai 2024