Landschaftsschutzgebiet Heidbrook geplant
Landschaftsschutzgebiet zwischen Wechloy und Bürgerfelde
Stadt sichert wertvollen Natur- und Erholungsraum
Der Heidbrook im Westen Oldenburgs soll dauerhaft als Landschaftsschutzgebiet gesichert werden und damit ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Stadtentwicklung werden. „Mit der geplanten Unterschutzstellung des Heidbrooks übernehmen wir Verantwortung für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und bringen Naturschutz, Klimaanpassung und Erholungsbedürfnisse der Menschen in einen ausgewogenen Zusammenhang“, ordnet Oberbürgermeister Jürgen Krogmann das Vorhaben ein. Der Landschaftsraum zwischen Oldenburg-Wechloy und Bürgerfelde beherbergt geschützte Biotope sowie zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten und erfüllt zugleich mit Blick auf den neu entstehenden Stadtteil auf dem ehemaligen Fliegerhorst-Gelände eine wichtige Funktion als Grün- und Erholungsraum.
Die Stadtverwaltung informiert am Donnerstag, 12. Februar 2026, im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima über den aktuellen Sachstand. Vorgestellt wird dort auch ein Kartenentwurf mit einer möglichen Abgrenzung des künftigen Landschaftsschutzgebietes, das sich von der Ammerländer Heerstraße bis zur Alexanderstraße erstrecken soll.
Umfassende fachliche Prüfung
Grundlage der geplanten Ausweisung ist eine umfassende fachliche Prüfung. Ausgewertet wurden unter anderem Kartierungen und Gutachten aus dem Landschaftsrahmenplan zu Amphibien, Brutvögeln, Fledermäusen und Heuschrecken. Diese Untersuchungen zeigen, dass große Teile des Heidbrooks die Kriterien für ein Landschaftsschutzgebiet erfüllen. Nur einzelne Teilbereiche erreichen die strengeren Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes, das von mehreren Umweltverbänden für das gesamte Areal gefordert wird. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist daher die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet die sachgerechte Schutzform.
Worin unterscheiden sich Natur- und Landschaftsschutzgebiet?
Der Unterschied zwischen einem Natur- und einem Landschaftsschutzgebiet liegt vor allem im Grad der Einschränkungen. Während ein Naturschutzgebiet auf den möglichst ungestörten Erhalt von Natur und Artenvielfalt ausgerichtet ist und menschliche Nutzungen stark begrenzt oder weitgehend ausschließt, verfolgt ein Landschaftsschutzgebiet einen breiteren Ansatz. Hier steht der Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes im Vordergrund, verbunden mit dem Ziel, Natur und Nutzung miteinander in Einklang zu bringen. Landwirtschaftliche Nutzung, Erholung durch Spazierengehen oder Radfahren und in begrenztem Umfang auch bauliche Entwicklungen sind möglich, solange sie das Landschaftsbild und die ökologischen Funktionen nicht erheblich beeinträchtigen.
Welchen Nutzen hat die Unterschutzstellung?
„Die Unterschutzstellung des Heidbrooks ist ein wichtiger Schritt für den Erhalt von Naturräumen und die Stärkung des Biotopverbunds in unserer Region“, erklärt Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht. „Wir schaffen damit nicht nur wertvolle Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen, sondern leisten auch einen Beitrag zum Klimaschutz und ermöglichen zugleich den Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern, Naturerfahrungen zu machen.“
Die Schutzgebietsausweisung ermöglicht aus Sicht der Verwaltung eine dauerhaft wirksame Sicherung und Entwicklung wertvoller Landschaftsstrukturen. Vorhandene und geplante Grünzüge übernehmen dabei eine zentrale Funktion im Biotopverbund. Gehölzsäume und Gewässerläufe dienen zahlreichen Tierarten als Leitstrukturen und erleichtern Wanderungsbewegungen. Gleichzeitig werden Rückzugs-, Brut- und Nahrungsräume für wildlebende Tiere sowie Wuchsstandorte seltener Pflanzen langfristig gesichert. Neben den ökologischen Effekten spielt auch die Klimaanpassung eine wichtige Rolle. Wälder, Wiesen und Feuchtgebiete wirken als natürliche Temperaturpuffer, mildern sommerliche Hitze, speichern Wasser und binden langfristig Kohlenstoff.
„Ein Landschaftsschutzgebiet wie der Heidbrook verbindet den Schutz wertvoller Natur mit der Möglichkeit, diesen Raum bewusst zu erleben“, betont Robert Sprenger, Leiter des Amtes für Bauordnung und Umweltschutz. „Gerade diese Kombination macht das Gebiet so wertvoll – ökologisch wie auch für die Menschen in unserer Stadt.“
Keine Auswirkungen auf Entlastungsstraße
Auch für aktuelle Infrastruktur- und Entwicklungsprojekte schafft die geplante Abgrenzung Klarheit: So hat die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes keine Auswirkungen auf die geplante Entlastungsstraße », da die Trasse außerhalb des künftigen Schutzgebietes verläuft. Ebenso bleibt die weitere Entwicklung des Fliegerhorst-Areals » unberührt: Unter Schutz gestellt werden ausschließlich jene Flächen, die in den geltenden Bebauungsplänen bereits als Grün- und Wasserflächen, Wald oder Park ausgewiesen sind.
Wie geht es weiter?
Der weitere Fahrplan sieht vor, den Entwurf der Schutzgebietsverordnung in der Juni-Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima vorzustellen. Daran schließt sich das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren an. Bei planmäßigem Verlauf könnte die Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes Heidbrook im Herbst 2026 beschlossen werden.
Zuletzt geändert am 12. Februar 2026

