Haushalt 2026

Genehmigung für Kernhaushalt

Der Haushalt 2026 wurde am 9. Februar 2026 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.

Die Haushaltssatzung 2026 des Kernhaushalts wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport genehmigt. Die Haushaltspläne der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Klävemannstiftung sowie der ursprüngliche Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die Kommunalaufsicht hat die Kenntnisnahme dieser Pläne bestätigt.

Die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Bäderbetriebs Oldenburg befinden sich noch im Genehmigungsverfahren.

Die Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) tritt am Mittwoch, 29. April 2026, in Kraft.

Der Haushalt gliedert sich wie folgt:

Der Vorbericht gibt in kurzer, übersichtlicher Form einen Überblick über wesentliche Positionen und wichtige Entwicklungen.

In den Übersichten finden sich unter anderem alle Zuschüsse/Zuwendungen der Stadt Oldenburg, eine Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Produkte und Budgets.

Das Investitionsprogramm zeigt die geplanten städtischen Investitionen mit Ausnahme von Hochbaumaßnahmen, die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau (siehe unten) dargestellt sind.

Hier finden sich die Planungen der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung (VOSS) und der Klävemannstiftung.

Im Stellenplan der Stadt Oldenburg werden die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten tariflich Beschäftigten ausgewiesen. Er ist gegliedert nach Besoldungs- und Entgeltgruppen. Bei den Beamten ist die Amts- oder Dienstbezeichnung, bei den tariflich Beschäftigten die Funktion angegeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente zum Haushalt können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Zuletzt geändert am 13. April 2026