Oberbürgermeisterwahl 2026
13. September 2026 – Mögliche Stichwahl am 27. September
Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 beschlossen, dass die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters zusammen mit der Wahl des neuen Stadtrates am Sonntag, 13. September 2026, durchgeführt wird. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27. September 2026 vorgesehen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.
Gesetzliche Voraussetzungen für eine Kandidatur
Gemäß § 80 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz müssen Kandidatinnen oder Kandidaten
- am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt sein
- nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz wählbar und nicht nach § 49 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten
Formale Voraussetzungen für eine Kandidatur
Kandidatinnen und Kandidaten müssen 250 Unterstützungsunterschriften auf vorgeschriebenen Formblättern einreichen. Davon ausgenommen sind der amtierende Oberbürgermeister sowie Kandidatinnen und Kandidaten, die von einer der folgenden Parteien nominiert werden:
- CDU
- SPD
- AfD
- Bündnis 90/die Grünen
- Die Linke
- FDP
- Volt
Sollten Sie für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters kandieren wollen oder haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) sowie von Einzelbewerberinnen oder Einzelbewerbern eingereicht werden.
Die hierfür erforderlichen Erklärungen sind vollständig und schriftlich bei der Wahlleitung der Stadt Oldenburg (Oldb) einzureichen.
Die Einreichungsfrist endet am Montag, 20. Juli 2026, 18 Uhr. Bitte kontaktieren Sie uns unter wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de, um einen Termin zur Einreichung abzustimmen.
Weitere Informationen sowie einen Leitfaden für Wahlvorschlagsträger erhalten Sie auf der Website der Landeswahlleitung ».
Einzureichende Formulare
1. Wahlvorschlag für die Direktwahl (Anlage 5a zu § 32 Absatz 1 Satz 1 NKWO) » (PDF, 128 KB)
3. Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 10a zu § 32 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 NKWO) » (PDF, 115 KB)
Wir arbeiten daran, die Formulare barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bitte wenden Sie sich bis dahin an wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Unterstützungsunterschriften
Die Ausgabe von Formblättern für eine Unterstützungsunterschrift mit Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt vor Ort im Wahlbüro am Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg (Oldb). Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Für die Einreichung eines Wahlvorschlags zur Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist eine Anzahl von Unterstützungsunterschriften erforderlich, die dem Fünffachen der Zahl der Ratsmitglieder der aktuellen Wahlperiode entspricht. In der Stadt Oldenburg (Oldb) ergibt sich daraus eine Erfordernis von 250 gültigen Unterstützungsunterschriften.
Erreichbarkeit des Wahlbüros
Stadt Oldenburg (Oldb)
Wahlbüro
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg (Oldb)
Telefon: 0441 235-4444
E-Mail für allgemeine Anfragen: wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de
E-Mail für Wahlhelfende: wahlhilfe[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 16. Februar 2026