Oberbürgermeisterwahl 2026

13. September 2026 – Mögliche Stichwahl am 27. September

Der Rat der Stadt Oldenburg hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2025 beschlossen, dass die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters zusammen mit der Wahl des neuen Stadtrates am Sonntag, 13. September 2026, durchgeführt wird. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27. September 2026 vorgesehen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre.

Gesetzliche Voraussetzungen für eine Kandidatur

Gemäß § 80 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz müssen Kandidatinnen oder Kandidaten

  • am Wahltag mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt sein
  • nach § 49 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz wählbar und nicht nach § 49 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein
  • die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten

Formale Voraussetzungen für eine Kandidatur

Kandidatinnen und Kandidaten müssen 250 Unterstützungsunterschriften auf vorgeschriebenen Formblättern einreichen. Davon ausgenommen sind der amtierende Oberbürgermeister sowie Kandidaten, die von einer der folgenden Parteien nominiert werden:

  • CDU
  • SPD
  • AfD
  • Bündnis 90/die Grünen
  • Die Linke
  • FDP
  • Volt

Sollten Sie für das Amt der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters kandieren wollen oder haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich bitte an wahlbuero[at]stadt-oldenburg.de »

Zuletzt geändert am 23. Dezember 2025