IQON – Innovationsquartier Oldenburg

Weiterer Meilenstein für zukünftige Entwicklung – Stadt will IT-Campus voranbringen

Grundstücke im Quartier Alte Fleiwa angekauft

Mit dem Innovationsquartier Oldenburg und der damit zukünftig einhergehenden Nutzung von Bestandsgebäuden sowie der Realisierung von Neubauvorhaben wird sich das Umfeld der Alten Fleiwa deutlich verändern. Gleichzeitig ist hier mit dem Technischen Rathaus der größte Verwaltungsstandort der Stadt ansässig. Um die städtischen Raum- und Flächenbedarfe langfristig abbilden zu können und auch die Verwirklichung des IT-Campus zu forcieren, hat die Stadt auf dem Areal der Alten Fleiwa weitere Grundstücksflächen erworben.

Grundstück und Objekt „Alte Fleiwa 2“

Am 2. November 2023 wurde der Ankauf eines zuvor im Privatbesitz stehenden Grundstücks von fast 3.000 Quadratmeter beurkundet. Einzelne Teilflächen in dem eingeschossigen Bestandsgebäude werden gegenwärtig noch durch die Großtagespflegestellen „Die schlauen Füchse“ und „Stadtzwerge“ sowie das „Musikschulzentrum Oldenburg“ genutzt.

„Dieser Immobilienerwerb ist für uns strategisch wichtig. Dadurch sichern wir uns die Möglichkeit, die städtischen Liegenschaften an diesem Standort weiter zu konzentrieren. Gleichzeitig können wir damit auch das IQON, das Innovationsquartier Oldenburg, voranbringen“, freut sich Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. Den bauleitplanerischen Rahmenbedingungen folgend wird sich der Standort perspektivisch durch eine verdichtete Bebauung mit Höhenentwicklung auszeichnen.

Bestandsimmobilie „Industriestraße 5“

Bereits zuvor war es der Stadt gelungen, eine weitere Grundstücksfläche im Quartier zu erwerben. Seit Ende Januar 2023 ist das dreigeschossige Bürogebäude Industriestraße 5 mit einer Gesamtnutzfläche von rund 1.600 Quadratmeter im städtischen Eigentum.

Mithilfe der bestehenden Gebäudeinfrastruktur des Objektes lässt sich ein Teil des benötigten Raumbedarfs am Standort Alte Fleiwa kompensieren. Neben der SB Asset Management GmbH als Mieterin ist hier das Rechnungsprüfungsamt ebenso wie der Personalrat der Stadt ansässig.

Zuletzt geändert am 14. Dezember 2023