Oldenburger Schulsystem

Abendgymnasium und Kolleg

1. Schulformspezifischer Bildungsauftrag

Am Abendgymnasium und am Kolleg können berufstätige Erwachsene oder Erwachsene mit Berufserfahrung die allgemeine Hochschulreife erwerben.

Unter angemessener Berücksichtigung ihres erwachsenen Alters wird den Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung vermittelt. Dabei werden selbstständiges Lernen und wissenschaftspropädeutisches Arbeiten gestärkt. Abendgymnasium sowie Kolleg ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern bei der Fächerwahl eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Ziel des zweiten Bildungsweges ist die allgemeine Studierfähigkeit, die die Schülerinnen und Schüler befähigt, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren weiteren Bildungsweg an einer Hochschule oder berufsbezogen fortzusetzen.

2. Aufnahmebedingungen

Im Abendgymnasium und im Kolleg kann unterrichtet werden,

  • wer mindestens 19 Jahre alt ist und
  • wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann und
  • wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erworben hat oder die Eignung in einem besonderen Verfahren nachweist.

Ohne den geforderten Nachweis muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.

3. Aufbau

Das Abendgymnasium und das Kolleg gliedern sich in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. Im Abendgymnasium gehen die Schülerinnen und Schüler während der ersten eineinhalb Jahre neben dem Unterricht einer beruflichen Tätigkeit nach, deshalb findet der Unterricht überwiegend am späten Nachmittag und frühen Abend statt; nur an wenigen Abendgymnasien gibt es auch ein Unterrichtsangebot am Vormittag. In einem Modellprojekt „Blended-Learning" findet zurzeit in allen Abendgymnasien in den hierzu eingerichteten Lerngruppen E-Learning mit 2/5 Präsenzunterricht und 3/5 Absenzunterricht statt.  

In der Qualifikationsphase beträgt die Wochenstundenverpflichtung mindestens 22 Stunden.

Das Kolleg ist eine Vollzeitschule, der Unterricht findet überwiegend vormittags statt. In der Qualifikationsphase beträgt die Wochenstundenverpflichtung mindestens 30 Stunden.

4. Unterricht und Unterrichtsschwerpunkte

In der Einführungsphase wird der Unterricht überwiegend im Klassenverband erteilt, er gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Am Ende erfolgt eine Versetzung in die Qualifikationsphase. In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in Kursen durchgeführt, er gliedert sich in Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs- und Wahlfächer. Die Schülerinnen und Schüler wählen einen bestimmten fachbezogenen Schwerpunkt: Am Abendgymnasium und Kolleg kann dieses ein sprachlicher, ein gesellschaftswissenschaftlicher oder ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt, am Kolleg zusätzlich auch ein musisch-künstlerischer Schwerpunkt sein.

5. Abiturprüfung

Die Abiturprüfung wird in fünf Prüfungsfächern durchgeführt; in vier Prüfungsfächern ist eine schriftliche Prüfung und in einem Prüfungsfach eine mündliche Prüfung abzulegen. Drei der schriftlichen Prüfungsfächer werden auf erhöhtem Anforderungsniveau mit jeweils fünf Wochenstunden unterrichtet. Das vierte schriftliche Prüfungsfach und das mündliche fünfte Prüfungsfach werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. Im vierten Prüfungsfach kann die schriftliche Abiturprüfung durch eine besondere Lernleistung, bestehend aus einer schriftlichen Dokumentation und einem mündlichen Prüfungsteil (Kolloquium), ersetzt werden. Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach kann auch in Form einer Präsentationsprüfung, bestehend aus einem Präsentationsteil, zum Beispiel einem mediengestützten Vortrag, sowie einem Prüfungsgespräch, durchgeführt werden. Unter den fünf Prüfungsfächern müssen im Abendgymnasium drei der vier Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaft sein, im Kolleg zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Außerdem muss aus jedem Aufgabenfeld (sprachlich-literarischkünstlerisch, gesellschaftswissenschaftlich, mathematisch-naturwissenschaftlich/technisch) mindestens ein Prüfungsfach gewählt werden. Die Prüfungsfächer müssen schon in der Einführungsphase mindestens ein Schulhalbjahr belegt worden sein. Den schriftlichen Prüfungsfächern liegen landesweit einheitliche Aufgabenstellungen zu Grunde („Zentralabitur“)

6. Abschlüsse

Ziel des Schulbesuchs am Abendgymnasium und am Kolleg ist der Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Die Allgemeine Hochschulreife berechtigt zur Aufnahme eines jeden Studiengangs an einer Hochschule, gegbenenfalls mit einem zusätzlichen hochschuleigenen Zulassungsverfahren. Im Falle eines Nichtbestehens der Abiturprüfung oder vorzeitigen Abgangs kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife vergeben werden.

Bei diesem Text handelt es sich um einen leicht veränderten Auszug aus der Broschüre „Das niedersächsische Schulwesen“ » (Stand: Mai 2020) des Niedersächsischen Kultusministeriums, in der Sie auch noch weiterführende Informationen finden.

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Grundsätzlich ist die gewünschte beziehungsweise die bereits besuchte Schule die richtige Anlaufstelle. Dort können alle persönlichen Fragen rund um die Beschulung geklärt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zur Aufnahme, zum Schulwechsel, zu Schulabschlüssen, zu Schwerpunkten, zu pädagogischen Inhalten und zum Unterricht. Bitte beachten Sie, dass die Stadt Oldenburg nur Schulträger des Abendgymnasiums und nicht des Kollegs ist. Schulträger des Kollegs ist das Land Niedersachsen.

Weitergehende Informationen, die die Stadt Oldenburg als Schulträger » betreffen, erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2651 oder unter sandra.bischoff[at]stadt-oldenburg.de.

Zuletzt geändert am 13. April 2023