Nutzung der Halle

Vermietung

Die Alte Maschinenhalle ist der ideale Veranstaltungsort für Künstlerinnen und Künstler aus Oldenburg und der umliegenden Region. Wenn Sie diesen besonderen Ort für Veranstaltungen buchen möchten, nehmen Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeiter im Kulturbüro Oldenburg Kontakt auf:

Kontakt:
John Reimers
Telefon: 0441 235-3061
E-Mail: john.reimers[at]stadt-oldenburg.de

Mietbedingungen

Lesen Sie bitte die folgenden wichtigen Informationen und Hinweise durch, bevor Sie die Halle mieten:

Objektbeschreibung

Bei der Halle handelt es sich um ein zweigeschossiges Backsteingebäude, welches 1898 als Maschinenfabrik errichtet wurde und in den Folgejahren erweitert und umgebaut wurde. Es hat kein Kellergeschoss, im Erdgeschoss befinden sich eine Hallenfläche, Damen- und Herren-WC sowie eine Teeküche. Zudem ist im Eingangsbereich eine Theke vorhanden. Im 1. Obergeschoss befindet sich eine Galerie, die aufgrund mangelnder Statik derzeit nicht nutzbar ist. Es ist kein Zugang zum 1. Obergeschoss vorhanden. Das Gebäude hat eine Nutzfläche von 257 Quadratmetern.

Besonderheiten der Alten Maschinenhalle

Bei der Nutzung der Alten Maschinenhalle sind folgende Besonderheiten zu beachten:

  • Die Halle kann nur im Zeitraum April bis einschließlich Oktober genutzt werden. Von November bis März bleibt die Halle geschlossen.
  • Am Ende der Nutzung/Veranstaltung sind die Halle, die Stauräume sowie die Toiletten und der Tresenbereich gründlich zu reinigen. Der Nutzer trägt die damit verbundenen Kosten.
  • Am Ende der Nutzung beziehungsweise am Ende des jeweiligen Veranstaltungstages ist sämtlicher Müll vom Veranstalter wieder mitzunehmen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Die Halle verfügt über keine eigene Müllentsorgung.
  • Die Halle verfügt über eine Temperierung. Zu bedienen an dem Schaltkasten hinter der Theke. Die Temperierung schaltet sich nach einiger Zeit aus, wenn sich niemand bewegt.
  • Achtung: sogenannte „Heizpilze“ sind in geschlossenen Räumen nicht erlaubt!
  • An vereinzelten Stellen kann es, insbesondere bei ungünstigen Winden, reinregnen.
  • Die Holzwände müssen an den jetzigen Standorten verbleiben. Sie sind bei Verschmutzung nach Gebrauch wieder weiß zu streichen. Eventuell entstandene Löcher von Schrauben, Nägeln, etcetera müssen gespachtelt und dann übergestrichen werden. Dabei ist stets die ganze Fläche zu streichen, damit die Wand nicht fleckig aussieht.
  • Während der Nutzung muss die Beleuchtung der beiden Notausgangsschilder angeschaltet werden.
  • Sollte der Tresen genutzt werden, so ist unbedingt darauf zu achten, dass am Ende des Tages der Absperrhahn für die Wasserzufuhr wieder geschlossen wird.
  • Der Tresen verfügt nicht über einen Abfluss. Unterhalb des Waschbeckens stehen zwei Plastikkanister, die das Abwasser aufnehmen können. Diese sind am Ende des Tages unbedingt zu entleeren.
  • Bewirtung von Gästen beziehungsweise Catering muss von Nutzerin/vom Nutzer selbst organisiert werden.
  • Alle sich in der Halle befindlichen Stühle, Bänke und Tische können vom Mieter mitgenutzt werden. Dies gilt auch für das Rednerpult des Vereins bauwerk_e.V. Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind am Ende der Veranstaltung/Nutzung an ihren ursprünglichen Platz zurückzustellen.
  • Die Halle verfügt über keine eigene Technik. Entsprechender Bedarf ist durch den Veranstalter/Nutzerin/Nutzer auf eigene Kosten zu decken.
  • Die in der Teeküche vorhandene Spülmaschine kann mitgenutzt werden. Sie ist bei Beendigung der Nutzung vollständig auszuräumen.
  • Zu Beginn der Veranstaltung/Nutzung ist darauf zu achten, dass die Notausgangstür im hinteren rückwärtigen Hallenbereich geöffnet wird. Dafür ist die dort eingehängte Metallstange zu entnehmen. Am Ende des Tages ist die Tür damit erneut zu verriegeln.
  • Es ist in keinem Fall gestattet, den Bereich des Galeriegeschosses zu betreten.
  • Die jeweilige Nutzung ist maximal bis 22 Uhr möglich

Zuletzt geändert am 28. März 2024