Januar: Elektronikschrott

Elektronikschrott: Möglichkeiten der Entsorgung

Hat Ihr elektronisches Gerät den Geist aufgegeben? Ist es nicht mehr reparierbar und die Umtauschgarantie abgelaufen? Wenn Ihnen nichts anderes übrigbleibt, als das Gerät zu entsorgen, dann haben Sie beim Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) folgende Möglichkeiten:

Kostenlose Abgabe

Zum einen nimmt der AWB Elektronikschrott kostenlos entgegen. Bei den beiden Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 », und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7 », können Sie ihn einfach abgeben. Achten Sie dabei auf die richtige Einsortierung in die entsprechenden Container. Unsere Mitarbeitenden vor Ort helfen Ihnen gern.

Elektronikschrott als Sperrmüll entsorgen

Zum anderen haben Sie die Möglichkeit, Elektronikschrott mit der Sperrmüllabfuhr » zu entsorgen. Wenn Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung anmelden, müssen Sie angeben, dass Elektronikschrott dabei ist, damit dies bei der Abfuhrplanung berücksichtigt werden kann. Am Preis der Sperrmüllabfuhr ändert sich dadurch nichts.

Mobile Schadstoffsammlung für Kleingeräte

Außerdem können Sie Elektro-Kleingeräte, wie Toaster oder Glätteisen, bei der mobilen Schadstoffsammlung abgeben. Größere Geräte wie Kühlschränke oder Monitore werden nicht angenommen! An mehreren Terminen im Jahr kommt die Sammlung in die Stadtteile. Die einzelnen Tage und Standorte finden Sie in der Terminliste für die mobile Schadstoffsammlung » (PDF, 199 KB, barrierefrei).

Verschwendung vermeiden

Bitte schauen Sie vor der Entsorgung, ob es nicht möglich ist, das Elektrogerät zu reparieren. Und wenn Sie ein Gerät nicht mehr brauchen, es aber noch funktionstüchtig ist, freut sich vielleicht noch jemand anderes darüber? Je weniger wir wegwerfen, desto weniger muss produziert und desto weniger Rohstoffe müssen abgebaut werden. Beispielsweise bei Smartphones werden viele seltene Erden und Metalle verbraucht, deren Abbau umweltschädlich ist. Diese Rohstoffe können aus kaputten Geräten entnommen und wiederverwendet werden.

Zuletzt geändert am 13. März 2024