Zweites Grundwassermonitoring
Gesetzliche Prüfwerte nicht wesentlich überschritten
Fliegerhorst: Ergebnisse liegen vor
Seit Frühjahr 2024 besteht der Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Fliegerhorst Oldenburg im Bereich des ehemaligen Schießstandes. Deshalb hat die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg Grundwasseruntersuchungen veranlasst. Die Ergebnisse des ersten Grundwassermonitorings aus April/Mai 2025 » zeigten für das Grundwasser keine Auffälligkeiten bei sämtlichen nach dem Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparametern – diese Ergebnisse wurden nun durch die Ergebnisse der zweiten Messung bestätigt: Auch bei diesem Monitoring wurden keine wesentlichen Überschreitungen der gesetzlichen Prüfwerte gemäß Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Anlage 2, Tabelle 2 und 3 festgestellt. Die aktuellen Ergebnisse des zweiten Grundwassermonitorings der Probenahme aus November 2025 werden am Donnerstag, 12. Februar 2026, dem ASUK vorgelegt.
Wie sehen die Ergebnisse des zweiten Grundwassermonitorings aus?
Kohlenwasserstoffe, aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX, Trimethylbenzole), Methyl-tert.-butylether (MTBE), höherchlorierte LHKW sowie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe inklusive Naphthalin (PAK) wurden analytisch in keiner Messstelle nachgewiesen.
Eine geringfügige Überschreitung ergab sich bei der Probenahme im April 2025 mit 3,2 Mikrogramm pro Liter (µg/l) in der Messstelle GWM MD-2 für den Einzelparameter Vinylchlorid (VC). Bei einer Kontrollanalyse im August 2025 war in dieser Messstelle noch ein VC-Gehalt von 1,9 µg/l ermittelt worden. Bei der aktuellen Beprobung im November 2025 lag der VC-Gehalt mit einem Wert von 0,7 µg/l nur noch knapp oberhalb der laboranalytischen Bestimmungsgrenze von 0,5 µg/l. In allen benachbarten Messstellen war Vinylchlorid weder bei den vorangegangenen noch bei der aktuellen Beprobung nachweisbar. Die nun vorliegenden Messreihen zeigen, dass keine Gefahr für das Grundwasser besteht. Dies gilt auch für den Parameter VC, für den punktuell, in einer einzigen Messstelle geringfügige Überschreitungen des Prüfwertes auftraten.
Wie ist der Ermittlungsstand?
Der Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Fliegerhorst Oldenburg im Bereich des ehemaligen Schießstandes basiert auf einer Zeugenaussage im Rahmen des Korruptionsverfahrens aus November 2023. Die Ermittlungsverfahren laufen aktuell in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft (StA), beide Verfahren der StA Osnabrück sind nach Kenntnis der Stadt nicht abgeschlossen. Ein im Rahmen der Ermittlungen der StA Oldenburg beauftragtes Gutachten kam zweifelsfrei zu dem Ergebnis, dass die Behauptungen des Zeugen, es seien große Mengen Ziegelbruch mit Teeranhaftungen aus dem Rückbau von Gebäuden sowie große Mengen mit Benzin-Kohlenwasserstoffen verunreinigtes Bodenmaterial im Bereich der ehemaligen Schießanlage eingebaut worden, nicht zutreffen.
Wie hat die Stadt über den bisherigen Sachstand informiert?
Im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) am 12. Juni 2025 hat die Untere Bodenschutzbehörde die politischen Gremien bereits über den Sachstand informiert und die Untersuchungsergebnisse aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausführlich erläutert. In einem Vortrag wurden im ASUK am 12. Juni 2025 von der zuständigen Behörde die Ergebnisse der abschließenden Gefährdungsabschätzung gemäß § 9 Bundesbodenschutzgesetz zu den relevanten Wirkungspfaden (WP) Boden-Mensch und Boden-Grundwasser vorgestellt: Von der ehemaligen Schießanlage gehen keine Gefahren für den Menschen (WP Boden-Mensch) aus, es besteht keine Gefahr für das Grundwasser (WP Boden-Grundwasser) und auch keine Gefahr für das Wasserwerk.
Die Vorgehensweise zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und zum weiteren allgemeinen Grundwassermonitoring am Standort wurde bereits am 14. November 2024 im ASUK der Stadt näher erläutert. Zunächst ist ein halbjährliches Grundwassermonitoring an dem bestehenden beziehungsweise noch zu ergänzenden Messstellennetz vorgesehen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Bundesbodenschutzverordnung. Die Ergebnisse des ersten Grundwassermonitorings der Probenahme aus April/Mai 2025 wurden im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 12. Juni 2025 vorgetragen.
Wie geht es weiter?
Es ist geplant, das Monitoring zunächst in angemessenem Umfang entsprechend den fachlichen Erfordernissen fortzusetzen. Der sich aus den bisher vorliegenden Messungen ergebende Trend für den Parameter VC lässt erwarten, dass auch in der Messstelle GWM MD-2 zukünftig VC analytisch nicht mehr auftritt.
Wo gibt es weitere Informationen?
Sämtliche Informationen rund um den Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Fliegerhorst Oldenburg im Bereich des ehemaligen Schießstandes und der Grundwasser-Analysen gibt es auf den entsprechenden Internetseiten zum Fliegerhorst ».
Zuletzt geändert am 12. Februar 2026
