Ministerium bestätigt: Keine Anhaltspunkte für illegalen Einbau von Abfällen auf Fliegerhorst
Vorgang für Ministerium abgeschlossen
Sanierungsmaßnahme bislang ordnungsgemäß durchgeführt
Wie das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz jetzt in einem Schreiben an die Untere Bodenschutzbehörde mitteilt, gibt es nach Auswertung der übersandten Informationen und Unterlagen sowie einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin im Januar 2026 keine Hinweise auf einen illegalen Einbau von Abfällen auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes auf dem Fliegerhorst Oldenburg. Zudem schließt das Ministerium, dass die Sanierungsmaßnahmen bislang ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. In seiner fachaufsichtlichen Funktion als Obere Bodenschutzbehörde betrachtet das Ministerium den Vorgang somit als abgeschlossen.
„Das Umweltministerium bestätigt damit unsere Auffassung, dass es sich bei dem vermeintlichen unerlaubten Abfall tatsächlich um Bodenablagerungen im Rahmen der geplanten Sicherungsmaßnahme für dieses Areal handelt. Das sind gute Neuigkeiten für den Fliegerhorst, für alle Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Stadtteil ihr neues Zuhause gefunden und sich gesorgt haben und natürlich für die Umwelt“, so Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.
Am Donnerstag, 12. Februar 2026, stellte die Stadt die Ergebnisse des zweiten Grundwassermonitorings im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima vor. Auch diese zeigten für das Grundwasser keine Auffälligkeiten bei sämtlichen nach dem Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparametern.
Auszüge aus dem Abschlussschreiben nach dem Vor-Ort-Termin vom 21. Januar 2026
„Im Ergebnis stelle ich Folgendes fest: Laut Ihrem Bericht wird die Fläche des ehemaligen Fliegerhorst Oldenburg im Altlastenkataster als Altstandort (Altlast) geführt. Das Sanierungsgebiet umfasst die Teilfläche, die auf dem Stadtgebiet der Stadt Oldenburg liegt und eine Größe von circa 193 Hektar hat. Gegen die Sanierung dieser Fläche im Rechtsregime des Bodenschutz- und Altlastenrechts gibt es daher keine Einwände.
Innerhalb des Sanierungsgebietes liegt auch der ehemalige Schießstand, für den Sie aufgrund der Gefahren, die von dort vorgefundenen Munitionsresten und Kampfmitteln ausgehen, eine Sicherungsmaßnahme festgelegt haben. Zur Herstellung dieser Sicherung wurde auf Grundlage Ihrer Weisung und gemäß § 13 Absatz 5 BBodSchG Bodenmaterial aus dem Sanierungsgebiet verwendet, bei dem zuvor der Altlastenverdacht ausgeräumt werden konnte, der Verdacht auf Kampfmittel- und Munitionsreste aber weiterhin besteht. Eine weitere Abscheidung dieser ist laut Ihrem Bericht „unter Einsatz verhältnismäßiger Mittel technisch nicht möglich“. Ihrem Bericht habe ich des Weiteren entnommen, dass die Sanierung und das Bodenmanagement durch einen Sachverständigen nach § 18 BBodSchG begleitet wird.
Vor dem Hintergrund, dass laut Ihrem Bericht der Vergleich des Volumenaufmaßes des Sicherungsbauwerkes von April 2024 mit den Nachweisen der von der Altlastenfläche umgelagerten Bodenvolumina keine größeren Abweichungen ergibt, erscheint es fortgesetzt plausibel, dass lediglich eine Umlagerung im Sinne des § 13 Absatz 5 BBodSchG zur Herstellung eines Sicherungsbauwerkes auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes stattgefunden hat. Aus Ihrem Bericht geht auch nachvollziehbar hervor, dass nur solches Material eingelagert wurde, bei dem der Verdacht auf Kontaminationen (Altlastenverdacht) vorab ausgeräumt wurde. Bei der Inaugenscheinnahme vor Ort konnte ich keine entgegenstehenden Hinweise erkennen.
In der Gesamtschau komme ich daher zu dem Schluss, dass es keine Hinweise auf einen illegalen Einbau von Abfällen auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes gibt und dass die Sanierungsmaßnahme bislang ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aus fachaufsichtlicher Sicht betrachte ich den Vorgang damit als abgeschlossen.“
Zum Hintergrund
Seit Frühjahr 2024 besteht der Vorwurf des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auf dem Fliegerhorst Oldenburg im Bereich des ehemaligen Schießstandes. Deshalb hat die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg Grundwasseruntersuchungen veranlasst. Mit Schreiben vom 28. August 2025 hatte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz um Bericht zum aktuellen Sachstand des Projektes „Fliegerhorst Oldenburg“ gebeten. Diesen übersandte die Stadt fristgerecht. Zur Klärung von Detailfragen zur Umsetzung der gesamten Sanierungsmaßnahme fand dann am 21. Januar 2026 ein Vor-Ort-Termin mit Besprechung und Begehung des Geländes statt.
Online mehr erfahren
Rund um das Projekt Fliegerhorst, den ehemaligen Schießstand, Altlastenverdachtsflächen und die staatsanwaltlichen Ermittlungen gibt es viele weitere Fragen und Antworten, die die Stadt Oldenburg online auf der Seite des Fliegerhorsts » auf einen Blick zusammengestellt hat.
Zuletzt geändert am 17. Februar 2026
