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Vermarktung von drei Mehrfamilienhausgrundstücken auf dem Fliegerhorst gestartet
Quartiersgarage kommt
Neben Wohnungen soll Wohn-Pflege-Gemeinschaft integriert werden
Im Baugebiet Fliegerhorst konnte ein weiterer Meilenstein zur autoarmen Entwicklung des neuen Stadtteils erreicht werden. Im Januar 2026 wurde mit dem Investor Dennis Poelmeyer der Kaufvertrag für ein Grundstück zur Errichtung einer Quartiersgarage unterzeichnet. Davon profitieren auch die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, für die seit Februar 2026 drei Grundstücke für Investorinnen und Investoren sowie Bauträger vermarktet werden.
Was bringt eine Quartiersgarage?
Zukünftige Bauherren sind nicht mehr zur Herstellung eigener Pkw-Stellplätze verpflichtet. Dennoch sind viele Menschen auf einen Pkw angewiesen. Durch den Bau der Quartiersgarage können Stellplätze gebündelt an einem Ort entstehen und ausreichend Stellplätze für weitere Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils zur Verfügung gestellt werden. Die freiwerdenden Flächen auf den Baugrundstücken können zum Beispiel für großzügige Fahrradabstellplätze und für die Gartennutzung verwendet werden.
Dies spiegelt sich auch in den Bewertungskriterien der jetzt zur Verfügung stehenden drei Grundstücke wider. Unter anderem die Nutzung der Quartiersgarage und die Ausgestaltung der Fahrradabstellplätze werden beurteilt und bei der Vergabe berücksichtigt.
Was sind die Konditionen der aktuellen Grundstücksvermarktung?
Insgesamt werden drei Grundstücke mit einer Größe von insgesamt 3.665 Quadratmetern angeboten, die in drei Losen vergeben werden. Alle Lose können sowohl im Wege des Erbbaurechts als auch des Kaufs erworben werden. Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 60 Jahre zu einem Erbbauzins von 2,5 Prozent (11,73 Euro pro Quadratmeter). Der Kaufpreis (ohne sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag) beträgt 232 Euro pro Quadratmeter für das Los 14 und 320 Euro pro Quadratmeter für die Lose 8 und 9.
Eine Besonderheit bildet das Los 14. Auf diesem Grundstück soll neben den Wohnungen eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft in das Mehrfamilienhaus integriert werden, um einen weiteren Baustein der sozialen Vielfalt im Wohngebiet Fliegerhorst zu schaffen. Damit dieses Ziel erreicht wird, werden ausschließlich Angebote, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft einplanen, im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Vergabekriterien online zu finden
Angebote können bis Freitag, 24. April 2026, 12 Uhr, abgegeben werden. Das Exposé, die Vergabekriterien sowie weitere Informationen sind auf den Seiten des Serviceportals der Stadt Oldenburg » zu finden.
Zuletzt geändert am 10. Februar 2026
