AG Pflegende An- und Zugehörige
Leitsatz der Arbeitsgruppe
Pflegende Angehörige werden oft als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr: Auch hier in Oldenburg wird die häusliche Pflege häufig von Angehörigen übernommen, die damit vor großen Herausforderungen stehen. Die Arbeitsgruppe (AG) Pflegende An- und Zugehörige möchte mit ihrer Arbeit betroffenen Angehörigen durch kleine Lösungen Entlastungen und Unterstützung bieten. Auch die Sichtweise der pflegenden Angehörigen soll in die Arbeit der AG mit einfließen.
AG rückt pflegende Angehörige in den Blickpunkt
Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen, sich in der AG „Pflegende An- und Zugehörige“ zu engagieren und mitzuarbeiten. Um eine Anmeldung wird gebeten, entweder per E-Mail an friederike.oltmer[at]stadt-oldenburg.de oder telefonisch unter 0441 235-2067. Die AG „Pflegende An- und Zugehörige“ ist mittlerweile die fünfte Arbeitsgruppe, die sich aus dem Bündnis Pflege heraus gegründet hat und sich mit bestimmten Fragestellungen vertieft auseinandersetzt.
Protokolle
- Protokoll vom 14. Mai 2024 » (PDF, 140 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 20. Juni 2024 » (PDF, 140 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 9. Juli 2024 » (PDF, 132 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 27. August 2024 » (PDF, 135 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 22. Oktober 2024 » (PDF, 96 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 19. März 2025 » (PDF, 124 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 27. März 2025 » (PDF, 123 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 10. April 2025 » (PDF, 94 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 5. Juni 2025 » (PDF, 119 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 27. Juni 2025 » (PDF, 122 KB, barrierefrei).
- Protokoll vom 24. November 2025 » (PDF, 230 KB, barrierefrei).
Wo kann ich mehr erfahren?
Näheres zum Bündnis Pflege, über die einzelnen Arbeitsgruppen sowie die Protokolle der Vergangenheit ». Für Fragen rund um das Bündnis steht Carina Fugel von der Stadt Oldenburg per E-Mail an carina.fugel[at]stadt-oldenburg.de oder telefonisch unter 0441 235-2167 gerne zur Verfügung.
Zuletzt geändert am 2. Dezember 2025