Gesetzlicher Auftrag und Arbeitsfelder

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

So steht es seit 1948 in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. 1993 wurde dies um die Selbstverpflichtung erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter ist demzufolge  kein Politikfeld, das nach Belieben mehr oder weniger aktuell ist, sondern vielmehr ein im Grundgesetz festgeschriebener Auftrag.

In Niedersachsen sind die Bestellung und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in den Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Landkreise, kreisfreie Städte und einige explizit genannte Städte sind demnach zur Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet

Die Ziele der Gleichstellungsbeauftragten

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz die Ziele:

  • zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen,
  • an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, „die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben“,
  • Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzuregen.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten

  • Regelmäßige Teilnahme an allen relevanten politischen Ausschüssen, insbesondere Verwaltungs-, Jugendhilfe- und Sozialausschuss
  • Stellungnahmen zu Maßnahmen aus Politik und Verwaltung
  • Initiierung und Unterstützung von Netzwerken zur Verbesserung geschlechtsspezifischer Rahmenbedingungen
  • Anregung, Planung und Durchführung von Projekten mit geschlechtsspezifischen Anliegen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern

Alle drei Jahre berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die durchgeführten Maßnahmen.

In Oldenburg leitet die kommunale Gleichstellungsbeauftragte Wiebke Oncken das Gleichstellungsbüro der Stadt.

Zuletzt geändert am 10. Juli 2023