Wege ins Bleiberecht

Modellprojekt soll praktikable Lösungen finden

Flüchtlingsrat und Stadt Oldenburg kooperieren

Wie können möglichst viele Menschen mit Duldungen ein gesichertes Bleiberecht erhalten? Dieser zentralen Frage gehen zunächst für ein Jahr die beiden Projektpartner des Modellprojekts „Wege ins Bleiberecht“ gemeinsam nach, das im Dezember 2021 seine Arbeit aufgenommen hat. Dafür kooperieren der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und die Stadt Oldenburg miteinander, um die Lösungswege zur Senkung der Zahl der Langzeitgeduldeten effizient zu unterstützen. Die Stadt Oldenburg ist die dritte Kommune, mit der ein Modellvorhaben im Rahmen des Bleiberechtsprojekts vereinbart wurde.

Oberbürgermeister Jürgen Krogmann erhofft sich viel von dem Modellprojekt: „Tausende geduldete Menschen leben seit vielen Jahren in Niedersachsen, in den vergangenen fünf Jahren bis zu 240 Personen in Oldenburg. Und obwohl sie längst Teil der Gesellschaft geworden sind, müssen sie dennoch in steter Ungewissheit und Sorge vor einer Abschiebung leben. Das ist eine enorme seelische Belastung für alle, die von so einer Situation betroffen sind. Das Modellprojekt soll herausarbeiten, wie die Bleiberechtsregelungen konkret in Oldenburg umgesetzt werden – und inwieweit sich die vor Ort gefundenen Lösungen gegebenenfalls auch auf andere Kommunen in Niedersachsen übertragen lassen.“ In den vergangenen drei Jahren haben in der Stadt Oldenburg rund 100 Personen mit Duldungsstatus eine konkrete Bleibeperspektive erhalten.

Etablierte Wege ins Bleiberecht erörtern

Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., erläutert die Vorteile der Kooperation: „Zur Umsetzung der bestehenden und zukünftigen Bleiberechtsregelung ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörden und NGOs wichtig. Wir freuen uns, dass die Stadt Oldenburg im Rahmen dieser Umsetzung auch die Kooperation mit dem Flüchtlingsrat sucht und sich um eine proaktive Beratung in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen bemüht. Gemeinsam und modellhaft wollen wir zeigen, dass Kettenduldungen vermieden werden können, wenn sich alle Beteiligten frühzeitig um eine Aufenthaltsperspektive bemühen.“

In dem Modellprojekt werden Flüchtlingsrat und Ausländerbüro der Stadt Oldenburg die vor Ort etablierten Wege ins Bleiberecht erörtern und Fallkonstellationen beraten. Die Erkenntnisse werden anschließend mit den Verfahren in den anderen Kommunen abgeglichen. Auf dieser Grundlage werden Flüchtlingsrat, Ausländerbehörden, Kommunal- und Landespolitik sowie Beratungsstellen Lösungswege und gute Verfahren diskutieren – damit möglichst viele Menschen von den Bleiberechtsregelungen profitieren können.

Hintergrund

Das vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geförderte und auf zunächst drei Jahre angelegte Modellprojekt „WIB. Wege ins Bleiberecht“ des Flüchtlingsrats Niedersachsen hat zum 1. Juli 2019 seine Arbeit aufgenommen. Im Rahmen des Projektes werden gemeinsam mit Kommunen und Beratungsstellen vor Ort Modelle für eine bleiberechtsorientierte Perspektive für Menschen in Duldungen entwickelt.

Seit Mai 2020 läuft bereits eine Kooperation zwischen dem Flüchtlingsrat und der Landeshauptstadt Hannover. Zum Mai 2021 ist die Stadt Göttingen als zweite Kommune hinzugekommen. Gespräche mit weiteren Kommunen laufen. Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine in der Regel jeweils nur für einige Monate gültige Aussetzung der Abschiebung aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen. Viele geduldete Menschen arbeiten, andere unterliegen einem Arbeitsverbot. Zwar bestehen für Menschen mit Duldungen verschiedene gesetzliche Bleiberechtsregelungen, einem Bleiberecht stehen aber in der Praxis oftmals zahlreiche Hürden entgegen.

Mit den von der neuen Bundesregierung angekündigten beabsichtigten Liberalisierungen der Bleiberechtsregelungen werden absehbar mehr Menschen die Chance auf ein gesichertes Bleiberecht erhalten. Hier wird auch dem Projekt „WIB – Wege ins Bleiberecht“ eine große Bedeutung zukommen. Denn es wird zu begleiten sein, inwieweit die Neuregelungen in der Praxis tatsächlich wirken und wie sie vor Ort in Niedersachsen umgesetzt werden.

Zuletzt geändert am 17. Januar 2023