Grüne Dächer über Oldenburg

Förderprogramm zur Dachbegrünung

Grüne Dächer für ein besseres Klima in Oldenburg

Die Stadt Oldenburg setzt sich noch mehr für Umwelt- und Klimaschutz ein: Seit Oktober 2019 wird die Anlage von Dachbegrünungen auf neuen und bestehenden Dächern im Stadtgebiet gefördert.

Lebenswertere Stadt durch begrünte Dächer

Grüne Dächer tragen zu einem lebenswerten städtischen Wohnumfeld bei. Sie speichern Regenwasser und entlasten so die Kanalisation bei starken Regenfällen. Zudem gleichen die Dächer warme Temperaturen aus und verhindern so das sommerliche Aufheizen der Gebäude. Zudem verbessern begrünte Dächer das Stadtklima und tragen zur Luftreinhaltung bei, indem sie Feinstaub und Schadstoffe aus der Luft filtern können. Dabei gilt: Je mehr Dächer begrünt werden, umso stärker wirken sich die positiven Effekte in der Stadt aus. Zudem benötigen extensive Begrünungen nur einen geringen Pflegeaufwand und können wegen der geringen Substratstärken auch auf vorhandenen Dächern realisiert werden. Mit höherem Bodenaufbau ist sogar ein Garten auf dem Dach möglich, in dem Gemüse, Beerenobst oder Blumen gepflanzt werden können.

Mehr grüne Dächer über Oldenburg

Mit dem „Förderprogramm Dachbegrünung“ soll eine stärkere Verbreitung von begrünten Dachflächen in der Stadt Oldenburg erzielt werden. Daher werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungsgenossenschaften sowie Baugemeinschaften bei der Umsetzung ihrer Dachbegrünung mit einer Fördersumme unterstützt. Es können dabei sowohl Dächer von Neubauten, als auch von bestehenden Gebäuden begrünt werden. Auch können vorbereitende Maßnahmen, wie die Aufwendungen für eine Vorprüfung der statischen Eignung, bezuschusst werden. Wichtig ist, dass es sich um Erstbegrünungen handelt. Muss die Begrünung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung angelegt werden, wird nur die Fläche gefördert, die über die Vorgaben hinausgeht.

Über die Förderung

Gefördert werden 50 Prozent der gesamten Kosten für die Umsetzung von extensiven bis intensiven Dachbegrünungen ab zehn Quadratmetern Fläche, maximal jedoch 50 Euro pro Quadratmeter. Dabei muss die Maßnahme durch einen Fachbetrieb geplant und hergestellt werden. Zusätzlich zu den Herstellungskosten können auch Aufwendungen für die Planung und die Fertigstellungspflege sowie mit bis zu 600 Euro für die statische Vorprüfung bezuschusst werden. Die maximale Fördersumme je Antrag beträgt 20.000 Euro wobei eine Kombination mit anderen Förderprogrammen grundsätzlich möglich ist. Werden mehrere Anträge gestellt, werden je Antragsteller oder Antragstellerin maximal 20.000 Euro ausgeschüttet.

Förderantrag und weitere Informationen

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Zuletzt geändert am 22. Februar 2024