Bürgerentscheid: Baumschutzsatzung bleibt bestehen

60,58 Prozent der Stimmen für Aufhebung der Satzung – Notwendiges Quorum jedoch nicht erreicht

Bürgerentscheid: Baumschutzsatzung bleibt bestehen

Die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg bleibt bestehen – dies ist das vorläufige Ergebnis des Bürgerentscheids, der heute am 22. Februar durchgeführt wurde. Die Frage, über die die Oldenburgerinnen und Oldenburger heute von 8 bis 18 Uhr sowie im Vorfeld per Briefwahl abstimmen konnten, lautete: „Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?“ Insgesamt nahmen 37.295 Oldenburgerinnen und Oldenburger (27,25 Prozent der Stimmberechtigten) an dem Entscheid teil, 51 Stimmen davon waren ungültig. Zwar antwortete mit 22.561 Stimmen (60,58 Prozent) die Mehrheit mit „Ja“, das erforderliche Quorum von mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten (also mindestens 27.035 gültige Stimmen) wurde jedoch nicht erreicht. In diesem Fall bleibt die Baumschutzsatzung bestehen. 14.683 Bürgerinnen und Bürger (39,42 Prozent) stimmten mit „Nein“. 

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Dr. Julia Figura, Erste Stadträtin und Stadtwahlleiterin, verkündete die Nachricht gegen 19.15 Uhr im Großen Sitzungssaal des Alten Rathauses, wo sich neben Mitgliedern der Stadtverwaltung auch zahlreiche Oldenburgerinnen und Oldenburger eingefunden hatten, um der Präsentation des vorläufigen Ergebnisses beizuwohnen. Bis dieses final ist, dauert es noch wenige Tage: Am Dienstag, 24. Februar, kommt der Wahlausschuss zusammen und verkündet das amtliche Ergebnis, das anschließend auf der Website der Stadt Oldenburg veröffentlicht wird.

„Nach diesem Entscheid ist klar: Die Baumschutzsatzung gilt weiterhin und ermöglicht der Verwaltung, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ein klimaresilienteres und grüneres Oldenburg zu schaffen“, so Umweltdezernentin Christine-Petra Schacht. 

Über die Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung, gegen die sich das Bürgerbegehren gewendet hatte, hatte der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen. Sie gilt seit dem 19. Juli 2025. Seit dem Inkrafttreten sind alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) geschützt und dürfen ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde weder gefällt noch auf andere Weise beeinträchtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel starke Rückschnitte, Kappungen oder Schädigungen der Wurzeln. Die Genehmigungspflicht dient dabei auch dazu, sicherzustellen, dass Eingriffe an Bäumen sorgfältig abgewogen und nur aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen werden, sodass wertvolle Gehölze nicht unbeabsichtigt oder ohne triftigen Anlass verloren gehen. Neben Maßnahmen, für die keine Genehmigungen notwendig sind, regelt die Satzung auch Fälle, in denen auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

Über den Bürgerentscheid

Dem städtischen Wahlbüro wurden am 20. Oktober 2025 fristgemäß insgesamt 13.930 Unterstützungsunterschriften gegen die Baumschutzsatzung vorgelegt. Nach Auswertung der Unterschriftenbögen lagen 13.068 gültige und 862 ungültige Unterschriften vor. Damit wurde das erforderliche Quorum von mindestens 10.138 gültigen Unterschriften erreicht. Das Zulassungsquorum beträgt 7,5 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 wahlberechtigten Personen, dies waren 135.173 Oldenburgerinnen und Oldenburger.

Abstimmungsberechtigt für den heutigen Entscheid waren alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher und EU-Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten in Oldenburg gemeldet sind. Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen mit „Ja“ oder „Nein“ votiert hat und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt – dafür sind mindestens 27.035 gültige Stimmen nötig. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl 2021 (135.173 Personen).

Die Kosten für den Bürgerentscheid werden mit 160.000 Euro veranschlagt und von der Stadt getragen. 

Zuletzt geändert am 22. Februar 2026