Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung
Informationen zum Ablauf – Änderungen bei Wahllokalen – Ergebnispräsentation im Rathaus
Letzte Infos vor der Abstimmung am Sonntag
Stimmen die Oldenburgerinnen und Oldenburger für oder gegen die Aufhebung der Baumschutzsatzung? Die Entscheidung wird bald gefällt: Am Sonntag, 22. Februar 2026, können die Bürgerinnen und Bürger von 8 bis 18 Uhr in 48 Abstimmungslokalen ihr Kreuz setzen. Im Anschluss sind alle Interessierten eingeladen, sich ab 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Alten Rathauses (Markt 1) einzufinden, um an der Präsentation des Ergebnisses teilzunehmen. Voraussichtlich ab circa 18.30 Uhr werden dann die ersten Bilanzen aus den Abstimmungslokalen eingehen.
Das vorläufige amtliche Endergebnis steht, wenn alle 78 Abstimmungslokale (48 Abstimmungslokale vor Ort und 30 Briefabstimmungslokale) ihre Ergebnisse gemeldet haben. Doch erst der Wahlausschuss stellt das amtliche Endergebnis am Dienstag, 24. Februar 2026, endgültig fest. Anschließend wird es auf der Website der Stadt Oldenburg verkündet. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass sich dieses Ergebnis wesentlich von dem am Sonntag unterscheidet.
Verbindlicher Bürgerentscheid gleicht Ratsbeschluss
Die entscheidende Frage am Sonntag lautet: „Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?“ Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren mit deutscher und EU-Staatsbürgerschaft, die seit mindestens drei Monaten in Oldenburg gemeldet sind. Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen mit „Ja“ votiert hat und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt – dafür wären mindestens 27.035 gültige Stimmen nötig. Maßgeblich ist die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl 2021 (135.173 Personen). Ein verbindlicher Bürgerentscheid kommt einem Ratsbeschluss gleich.
Abstimmung per Brief oder vor Ort
Die Abstimmungsbenachrichtigungen wurden in den vergangenen Wochen per Post versandt. Wer sich für eine Briefabstimmung entschieden hat, muss die zuvor beantragten Unterlagen so bearbeiten und zurückschicken (oder in den Briefkasten des Bürgerbüros Mitte, Pferdemarkt 14, einwerfen), dass die Abstimmungsbriefe das Wahlbüro der Stadt Oldenburg (Pferdemarkt 14) spätestens am Abstimmungstag, also am Sonntag, 22. Februar 2026, um 18 Uhr erreichen. Am Sonnabend, 21. Februar, ist das Wahlbüro von 8 bis 12 Uhr geöffnet, am Sonntag von 8 bis 18 Uhr. Beantragte, aber noch nicht zugestellte Abstimmungsunterlagen können nur bis Samstag um 12 Uhr im Wahlbüro ersetzt werden. In den Abstimmungslokalen selbst kann der ausgefüllte Stimmzettel nicht abgegeben werden.
Wer am Sonntag vor Ort sein Kreuz setzen möchte, kann auf der Abstimmungsbenachrichtigung einsehen, welches Abstimmungslokal für sie oder ihn vorgesehen ist. Zur Abstimmung sind ein Ausweisdokument und die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen. Auch gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger können die Lokale aufsuchen.
Änderungen bei Wahllokalen beachten
Bezüglich der Lokale gibt es folgende Änderungen: Das Wahllokal 501 wird vom Standort des ehemaligen Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Röverskamp dauerhaft in die Caritas Begegnungsstätte, Bauordenstraße 42, verlegt. Für den Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung gilt außerdem: Das Wahllokal „Dietrich-Bonhoeffer-Haus” der Evangelischen Kirchengemeinde Ofenerdiek (ehemals Wahlbezirk 408) entfällt. Die Abstimmungsberechtigten wurden dem Abstimmungsbezirk 406 zugeordnet und stimmen in der Oberschule Ofenerdiek, Lagerstraße 32, ab.
Ebenfalls entfällt die Jugendfreizeitstätte Dwaschweg (ehemals Wahlbezirk 505). Die Abstimmungsberechtigten wurden dem Abstimmungsbezirk 503 zugeordnet und stimmen stattdessen in der Grundschule Bümmerstede, Bümmersteder Tredde 110, ab. Auch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte im Lerigauweg (ehemals Wahlbezirke 605, 606 und 614) steht für den Bürgerentscheid nicht zur Verfügung. Die Abstimmungsberechtigten wurden dem Abstimmungsbezirk 605 zugeordnet und setzen ihr Kreuz in der Katholischen Grundschule Eversten, Lerigauweg 58. Die Änderungen sind auf den Abstimmungsbenachrichtigungen bereits berücksichtigt worden.
Über die Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung, gegen die sich das Bürgerbegehren wendet, hatte der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen ». Die Satzung gilt seit dem 19. Juli 2025. Seit dem Inkrafttreten sind alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) geschützt und dürfen ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde weder gefällt noch auf andere Weise beeinträchtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel starke Rückschnitte, Kappungen oder Schädigungen der Wurzeln. Die Genehmigungspflicht dient dabei auch dazu, sicherzustellen, dass Eingriffe an Bäumen sorgfältig abgewogen und nur aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen werden, sodass wertvolle Gehölze nicht unbeabsichtigt oder ohne triftigen Anlass verloren gehen. Neben Maßnahmen, für die keine Genehmigungen notwendig sind, regelt die Satzung auch Fälle, in denen auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Baumschutzsatzung » sowie eine Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen ».
Über den Bürgerentscheid
Dem städtischen Wahlbüro wurden am 20. Oktober 2025 fristgemäß insgesamt 13.930 Unterstützungsunterschriften gegen die Baumschutzsatzung vorgelegt. Nach Auswertung der Unterschriftenbögen lagen 13.068 gültige und 862 ungültige Unterschriften vor. Damit wurde das erforderliche Quorum von mindestens 10.138 gültigen Unterschriften erreicht. Das Zulassungsquorum beträgt 7,5 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 wahlberechtigten Personen, dies waren 135.173 Oldenburgerinnen und Oldenburger. Die Kosten für den Bürgerentscheid werden mit 160.000 Euro veranschlagt.
Zuletzt geändert am 18. Februar 2026


