Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung

Vorbereitungen geht in die heiße Phase – Abstimmungsbenachrichtigungen werden verschickt

Bürgerbegehren: Abstimmung am 22. Februar 2026

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg hat am Montag, 1. Dezember 2025, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Aufhebung der Baumschutzsatzung festgestellt. Das Bürgerbegehren erfüllt demnach alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen, so dass der Durchführung eines Bürgerentscheids nichts im Wege steht.

Quorum deutlich erfüllt: 13.068 gültige Unterschriften

Dem Wahlbüro wurden am 20. Oktober 2025 insgesamt 13.930 Unterstützungsunterschriften fristgemäß vorgelegt. Nach Auswertung der Unterschriftenbögen liegen 13.068 gültige und 862 ungültige Unterschriften vor. Damit wurde das erforderliche Quorum von mindestens 10.138 gültigen Unterschriften erreicht. Das Zulassungsquorum beträgt 7,5 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 wahlberechtigten Personen, dies waren 135.173 Oldenburgerinnen und Oldenburger.

Vorbereitungen für den Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung

Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung laufen im Wahlbüro der Stadt Oldenburg bereits seit Wochen auf Hochtouren: Festlegung und Information der Abstimmungsräume, Festlegung und Druck des Stimmzettels, Beschaffung aller relevanten Unterlagen, Planung der Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer und viele andere Aufgaben stehen auf der To-Do-Liste und werden systematisch abgearbeitet. „Wir sehen uns für eine ordnungsgemäße und rechtskonforme Durchführung des Bürgerentscheids am Sonntag, 22. Februar 2026, gut gerüstet. Bisher verläuft alles planmäßig“, sagt Erste Stadträtin Dr. Julia Figura, die in ihrer Funktion als Stadtwahlleiterin der Stadt Oldenburg (Oldb) auch Abstimmungsleiterin für den Bürgerentscheid ist.

Versand von Berufungsschreiben und Abstimmungsbenachrichtigungen

Die Berufungsschreiben für die etwa 650 Abstimmungshelferinnen und Abstimmungshelfer sind weitgehend versendet. Wie im Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Oldenburg (Oldb) vorgesehen, soll überwiegend auf eingespielte Wahl-Teams zugegriffen werden, ergänzend können aber auch zufällig ausgewählte abstimmungsberechtigte Oldenburgerinnen und Oldenburger berufen werden.

Der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen wird bis Ende Januar 2026 abgeschlossen sein. Wer bis Anfang Februar 2026 keine Benachrichtigung erhalten hat, kann sich telefonisch an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter 0441 235-4444 wenden.

Abstimmung am 22. Februar 2026

Am Sonntag, 22. Februar 2026, kann zwischen 8 und 18 Uhr in 48 Abstimmungslokalen abgestimmt werden. Das zugeordnete Abstimmungslokal lässt sich in der Abstimmungsbenachrichtigung finden. Zur Abstimmung muss ein Ausweisdokument mitgebracht werden.

Abstimmungsschein online beantragen

Wer in einem beliebigen Abstimmungslokal oder per Briefabstimmung wählen möchte, benötigt einen Abstimmungsschein. Dieser kann im Wahlbüro beantragt werden. Am einfachsten kann das online über den QR-Code in der Abstimmungsbenachrichtigung oder auf den Seiten zur Briefwahl » passieren.

Die Online-Beantragung ist am 16. Januar 2026 gestartet und läuft bis zum Montag, 16. Februar 2026. Alternativ können Abstimmungsscheine auch schriftlich, zum Beispiel mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung, beantragt werden. Die Möglichkeit, Briefabstimmungsunterlagen direkt im Wahlbüro ausstellen zu lassen und vor Ort auszufüllen, wird es im Rahmen des Bürgerentscheids nicht geben. Ausgefüllte Anträge können während der Öffnungszeiten an der Information des Bürgerbüros Mitte abgegeben oder jederzeit in den Briefkasten des Bürgerbüros Mitte in der großen Eingangstür eingeworfen werden.

Briefabstimmung ebenfalls möglich

Der Versand der zuvor online beantragten Briefabstimmungsunterlagen startet Ende Januar 2026. Die zugeschickten Briefabstimmungsunterlagen müssen so bearbeitet und zurückgeschickt werden (oder in den Briefkasten des Bürgerbüros Mitte, Pferdemarkt 14, eingeworfen werden), dass die Abstimmungsbriefe das Wahlbüro der Stadt Oldenburg spätestens am Abstimmungstag, also am Sonntag, 22. Februar 2026, um 18 Uhr erreichen.

Über das Ergebnis des Bürgerentscheids

Am Sonntag, 22. Februar 2026, wird ein vorläufiges Endergebnis ermittelt. Das amtliche Endergebnis des Bürgerentscheids wird am Dienstag, 24. Februar 2026, durch den Wahlausschuss festgestellt und anschließend auf der Website der Stadt Oldenburg bekannt gegeben. Wird die erforderliche Mehrheit erreicht, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Über die Baumschutzsatzung

Die Baumschutzsatzung, gegen die sich das Bürgerbegehren wendet, hatte der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen ». Die Satzung gilt seit dem 19. Juli 2025. Seit dem Inkrafttreten sind alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) geschützt und dürfen ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde weder gefällt noch auf andere Weise beeinträchtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel starke Rückschnitte, Kappungen oder Schädigungen der Wurzeln. Die Genehmigungspflicht dient dabei auch dazu, sicherzustellen, dass Eingriffe an Bäumen sorgfältig abgewogen und nur aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen werden, sodass wertvolle Gehölze nicht unbeabsichtigt oder ohne triftigen Anlass verloren gehen. Neben Maßnahmen, für die keine Genehmigungen notwendig sind, regelt die Satzung auch Fälle, in denen auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

Mehr zur Baumschutzsatzung sowie eine Übersicht mit Antworten zu häufig gestellten Fragen gibt es hier ».

Zuletzt geändert am 21. Januar 2026