Bürgerentscheid zur Baumschutzsatzung
Abstimmung am 22. Februar 2026
Bürgerbegehren: Verwaltungsausschuss erkennt Zulässigkeit an
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Oldenburg hat am Montag, 1. Dezember 2025, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Aufhebung der Baumschutzsatzung festgestellt. Das Bürgerbegehren erfüllt demnach alle rechtlichen und formalen Voraussetzungen, so dass der Durchführung eines Bürgerentscheids nichts im Wege steht.
Quorum deutlich erfüllt: 13.068 gültige Unterschriften
Dem Wahlbüro wurden am 20. Oktober 2025 insgesamt 13.930 Unterstützungsunterschriften fristgemäß vorgelegt. Nach Auswertung der Unterschriftenbögen liegen 13.068 gültige und 862 ungültige Unterschriften vor. Damit wurde das erforderliche Quorum von mindestens 10.138 gültigen Unterschriften erreicht. Das Zulassungsquorum beträgt 7,5 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2021 wahlberechtigten Personen, dies waren 135.173 Oldenburgerinnen und Oldenburger.
Abstimmung am 22. Februar 2026
Mit der Feststellung der Zulässigkeit ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten einen Bürgerentscheid umzusetzen. Der Verwaltungsausschuss hat daher den Abstimmungstermin auf Sonntag, 22. Februar 2026, zwischen 8 und 18 Uhr festgelegt. Die Durchführung erfolgt gemäß den maßgeblichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts sowie der Hauptsatzung der Stadt.
Zum Abstimmungsablauf
Um eine effiziente Organisation des Bürgerentscheids sicherzustellen, insbesondere angesichts der kurzen Vorbereitungszeit und der anstehenden Feiertage, beschloss der Verwaltungsausschuss mehrere Verfahrensvereinfachungen. Grundsätzlich gilt, dass die Abstimmung in den Räumlichkeiten stattfindet, die bei der letzten Kommunalwahl als Wahlräume genutzt worden waren. An Standorten, an denen mehrere Wahlbezirke in einer Räumlichkeit, zum Beispiel in einer Schule, untergebracht sind, werden für den Bürgerentscheid Abstimmungsbezirke teilweise zusammengelegt. Dadurch kann die Zahl der benötigten Helferinnen und Helfer reduziert werden. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich dadurch im Wesentlichen nichts. Sie können weiterhin ihr gewohntes Wahllokal aufsuchen.
Abstimmung per Brief möglich
Wie bei einer herkömmlichen Wahl wird es im Rahmen des Bürgerentscheids die Möglichkeit geben, Abstimmungsunterlagen in Briefform zu beantragen. Auf eine Briefabstimmung in den Gebäuden der Stadtverwaltung wird aber verzichtet.
Stimmberechtigte erhalten Mitte Januar Benachrichtigung
Die Stadt wird Mitte Januar 2026 eine schriftliche Benachrichtigung an alle Stimmberechtigten versenden. Die Frage, über die mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt wird, lautet: „Sind Sie dafür, dass die Baumschutzsatzung der Stadt Oldenburg aufgehoben wird?“ Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen mit „Ja“ votiert hat und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt – nötig wären dafür mindestens 27.035 gültige Stimmen. Maßgeblich ist – wie bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens – die Zahl der Wahlberechtigten bei der letzten Kommunalwahl 2021 (135.173 Personen). Ein verbindlicher Bürgerentscheid kommt einem Ratsbeschluss gleich.
Die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids erfolgt durch den für die Kommunalwahl gebildeten Wahlausschuss; die Wahlleitung macht das Ergebnis anschließend öffentlich bekannt.
Die Kosten für den Bürgerentscheid werden mit 160.000 Euro veranschlagt. Die Mittel werden für den Haushalt 2026 nachgemeldet.
Teil der Wahlvorstände wird per Zufall ausgewählt
Für die Durchführung des Bürgerentscheids werden etwa 900 freiwillige Helferinnen und Helfer benötigt. Die Stadt Oldenburg wird dabei überwiegend Personen berufen, die sich bei bisherigen Wahlen bereits bewährt haben. Die Vorstände in den Abstimmungslokalen sollen ergänzend aber auch mit Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern besetzt werden, die per Zufallsstichprobe ausgewählt werden. Interessenten können sich im Serviceportal auch direkt bewerben ». Die Berufungsschreiben werden voraussichtlich Anfang 2026 versendet.
Über die Baumschutzsatzung
Die Baumschutzsatzung, gegen die sich das Bürgerbegehren wendet, hatte der Rat der Stadt Oldenburg am 30. Juni 2025 mehrheitlich beschlossen ». Die Satzung gilt seit dem 19. Juli 2025. Seit dem Inkrafttreten sind alle Laubbäume sowie Eiben, Kiefern und Lärchen ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern (gemessen in einem Meter Höhe) geschützt und dürfen ohne Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde weder gefällt noch auf andere Weise beeinträchtigt werden. Dazu zählen zum Beispiel starke Rückschnitte, Kappungen oder Schädigungen der Wurzeln. Die Genehmigungspflicht dient dabei auch dazu, sicherzustellen, dass Eingriffe an Bäumen sorgfältig abgewogen und nur aus nachvollziehbaren Gründen vorgenommen werden, sodass wertvolle Gehölze nicht unbeabsichtigt oder ohne triftigen Anlass verloren gehen. Neben Maßnahmen, für die keine Genehmigungen notwendig sind, regelt die Satzung auch Fälle, in denen auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.
Zuletzt geändert am 2. Dezember 2025
