Illegale Entsorgung von Grünabfällen

Unsitte gefährdet Hochwasserschutz

Die Stadtverwaltung muss immer wieder feststellen, dass Gartenabfälle illegal in öffentlichen Grünanlagen entsorgt werden. Diese Unsitte führt dazu, dass die Naherholungsräume unansehnlich werden und deren Aufenthaltsqualität erheblich leidet. Schäden an Gehölzen mit negativen Auswirkungen für die Fauna sind nicht selten. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Abfall einfach in öffentlichen Grünanlagen entsorgt wird. Grünabfälle können auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden, gehören in die Grüne Tonne oder können, bei größeren Mengen, dem AWB an den bekannten Annahmestellen angedient werden“, so Robert Sprenger, Leiter des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung.

An der Heinrich-Strack-Straße in Bümmerstede wurden Grünabfälle darüber hinaus auch in einem Regenrückhaltebecken innerhalb des dortigen Waldes abgelegt. Dadurch, dass das Rückhaltevolumen eingeschränkt wird oder die Gartenabfälle ein Abflusshindernis bilden können, kann es bei Starkregen zu Überschwemmungen in den umliegenden Wohngebieten kommen.

„Die Stadtverwaltung muss mit einem hohen personellen wie finanziellen Aufwand für die Pflege und Funktionstüchtigkeit der Regenrückhalteanlagen sorgen. Sie kann dies aber nicht bei mutwilligen Eingriffen von Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen“, so Sprenger. Daher appelliert die Stadtverwaltung dringend, Grünabfälle ordnungsgemäß zu behandeln beziehungsweise zu entsorgen und die öffentlichen Grünanlagen sowie die Regenrückhaltebecken im eigenen Interesse sauber zu halten.

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024