Niederschlagswasser

Niederschlagswasser

Allgemeines:

  • Niederschlagswasser ist im rechtlichen Sinne das von Niederschlägen (Regen, Schnee, Hagel und so weiter) aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser, das dort nicht auf natürliche Weise versickern kann und deshalb abgeleitet werden muss.
  • Da Niederschläge gerade nach längeren Trockenperioden die – oftmals behandlungsbedürftigen – Verschmutzungen von befestigten Oberflächen lösen und mitführen, kann eine abwassertechnische Behandlung dieses Niederschlagswassers erforderlich sein. Dementsprechend gehört Niederschlagswasser, das beispielsweise auf Grünflächen niedergeht, nicht zum Niederschlagswasser im rechtlichen Sinne.

Zulassung:

  • Die Ableitung von nicht behandlungsbedürftigem Regenwasser ist zum Beispiel über Versickerungsanlagen, Gräben und Regenwasserkanäle möglich. Je nach Art der Entsorgung ist der Bau solcher Entwässerungsanlagen zum Beispiel genehmigungspflichtig §§ 67,68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
  • Das Einleiten von Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen in das Grundwasser oder direkt in einen Graben erfordert im Regelfall eine wasserbehördliche Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
    • Die Einleitung/Versickerung ist jedoch erlaubnisfrei, wenn es sich um unbelastetes Niederschlagswasser handelt, das von privaten Wohngrundstücken mit maximal einem Zweifamilienhaus direkt in ein Gewässer abgeleitet wird (also nicht über fremde Grundstücke).
    • In den Bereichen der Wasserschutzgebiete ist für die Versickerung des Niederschlagswassers zusätzlich eine Befreiung von den Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen erforderlich. Die Befreiung ist formlos, mit einer zeichnerischen Darstellung der Versickerungsanlagen, in dreifacher Ausfertigung zu beantragen.

Hinweis:
Sofern ein Regenwasserkanal vorhanden ist, kann das Niederschlagswasser nach Genehmigung des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) in den Kanal eingeleitet werden. Der OOWV ist seit dem 1. Januar 2001 für die Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanalisation in Oldenburg zuständig. Weitere Informationen zum OOWV gibt es auf der Seite www.oowv.de »

Naturschutz und technischer Umweltschutz

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024