Autowaschen

Autowaschen

Allgemeines

  • Autowaschen belastet Boden und Gewässer.
  • Es werden dabei zahlreiche Schadstoffe freigesetzt, die Boden und Gewässer verunreinigen können.
  • Unter Waschen ist in diesem Zusammenhang die Wäsche mit mechanischen Hilfsmitteln (zum Beispiel Bürste, Hochdruckreiniger) und/oder chemischen Reinigungsmitteln, zu denen auch Essig gehört, zu verstehen.
  • Fahrzeugwäschen sind an zugelassenen Waschplätzen und Waschanlagen durchzuführen.
  • Auf gepflasterten Flächen führen sie zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser.
  • Nach geltendem Wasserrecht ist jeder Bürger verpflichtet, Boden, Grund- und Oberflächengewässer vor Schadstoffeinträgen zu schützen. Zuwiderhandlungen können straf- oder ordnungsrechtlich geahndet werden. Dabei ist es unerheblich ob ein Reinigungsmittel „pH-neutral“ oder „biologisch abbaubar“ ist.
  • Das Abwasser aus Fahrzeugwäschen muss über eine genehmigte Abwasserbehandlungsanlage der öffentlichen Schmutzwasserkanalisation zugeführt werden. Fahrzeugwäschen dürfen nur auf genehmigten, flüssigkeitsdichten Waschplatzflächen durchgeführt werden.
  • Lediglich das gelegentliche, leichte Abspülen ohne mechanische Hilfsmittel ist aus wasserrechtlicher Sicht tolerierbar. Dies lässt sich mit einem Regenschauer vergleichen.

Hinweis:
Nutzen Sie am besten die speziell ausgerüsteten gewerblichen Kfz-Waschplätze oder eine Autowaschanlage.

Dann ist eine umweltgerechte Abwasserbehandlung gewährleistet.

Mehr zum Thema Gewässerverschmutzung finden Sie hier »

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter F10 in den Entsorgungsbedingungen des OOWV »

Zuletzt geändert am 24. Januar 2024