Lärmaktionsplanung
Fortschreibung des Lärmaktionsplans
Im Jahr 2012 wurde erstmals eine Kartierung des Umgebungslärms in Oldenburg vorgenommen, die der Ausgangspunkt für den im Jahr 2015 vom Stadtrat beschlossenen Lärmaktionsplan war.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind die Ergebnisse der Lärmkartierung in regelmäßigen Abständen zu prüfen und die Lärmaktionspläne gegebenenfalls zu überarbeiten. Turnusgemäß stand 2022 eine Prüfung der Kartierung an, die aufgrund von geänderten Berechnungsbestimmungen eine komplette Neuerstellung der Lärmkarten erforderte. Die Kartierung des Umgebungslärms durch den Straßenverkehr sowie durch bestimmte Industrieanlagen wurde von der Stadt im Jahr 2022 fertig gestellt und am 30. Juni 2022 im Internet veröffentlicht.
Auf der Grundlage dieser neuen Lärmkartierung wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans vorgenommen.
Inhalt des Lärmaktionsplans 2024
Wie der Lärmaktionsplan 2015 befasst sich die Fortschreibung mit Maßnahmen aus dem Bereich Straßenverkehrslärm. Zusätzlich wurde das geforderte Thema „Ruhige Gebiete“ bearbeitet.
Mit Hilfe verschiedener Methoden zur Bewertung des Lärms wurde im Plan begründet, dass Temporeduzierungen im Bereich von identifizierten Hotspots als Maßnahme in Betracht kommen, um die Umgebungslärmbelastung zahlreicher Einwohnerinnen und Einwohner zu vermindern. Unter Berücksichtigung der rechtlich komplexen Vorschriften sowie mit einer Bewertung der verkehrlichen Aspekte wurden Temporeduzierungen von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde auf bestimmten Abschnitten des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes vorgeschlagen.
Die vorgeschlagenen Begrenzungen der zulässigen Fahrzeughöchstgeschwindigkeiten (Tempo 30) sind im Detail dem Planinhalt zu entnehmen und beziehen sich auf bestimmte Streckenabschnitte der folgenden städtischen Straßen:
- Nadorster Straße
- Hauptstraße
- Hundsmühler Straße
- Cloppenburger Straße
- Bremer Straße
- Ofener Straße
- Alexanderstraße
- Donnerschweer Straße
- Damm
Außerdem sieht die Fortschreibungsentwurf folgende Maßnahmen vor:
- Bei anstehenden städtischen Straßenbauvorhaben wird im Einzelfall geprüft, unter welchen Bedingungen welcher lärmmindernde Belag verbaut werden kann. Bei der Aufstellung und weiteren Fortschreibung der Dringlichkeitsliste zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sollen auch Lärmbetroffenheiten der einzelnen Straßenabschnitte in die Rangfolge mit einbezogen werden. Aus Sicht des Lärmschutzes ist die Dringlichkeit dort zu erhöhen, wo die Lärmkartierung eine höhere Betroffenheit darstellt.
- Um mit Hilfe von mobilen Seitenradargeräten unter anderem Informationen über Fahrzeuggeschwindigkeiten zu gewinnen, sollen die zum Einsatz notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ermittelt werden. Ziel ist ein Einsatz solcher Geräte, um unter anderem von Bürgerinnen und Bürgern genannte Vermutungen zu bestätigen oder zu entkräften, dass an bezeichneten Stellen Geschwindigkeitsverstöße vorliegen.
Des Weiteren werden mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erstmals in der Stadt Oldenburg Regelungen über „Ruhige Gebiete“ geschaffen.Entsprechend identifizierte Bereiche, wie Teile von Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie bestimmte Naherholungsbereiche erhalten eine solche Festsetzung. Bei nachfolgenden Planungsvorhaben sind die Belange des Lärmschutzes in die Abwägungen einzustellen und zu berücksichtigen. Nötigenfalls sind schalltechnische Beurteilungen vorzunehmen, die erkennen lassen müssen, dass der grundsätzliche Schutzanspruch des Gebietes durch die vorgesehene Planung nicht gefährdet wird.
Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes der Lärmaktionsplanung mit aufgeführten Friedhöfe der Stadt Oldenburg erhalten unabhängig von der tatsächlichen Lärmbelastung grundsätzlich den Schutzstatus „Ruhiges Gebiet“. Damit soll hervorgehoben werden, dass dies besondere Orte sind, an denen in aller Regel eine Ungestörtheit und Ruhe gewünscht oder erwartet wird. Die genaue Abgrenzung der Gebiete ergibt sich aus Detailkarten, die in einem Anhang zum Fortschreibungsentwurf dargestellt werden.
Der Planentwurf beinhaltet neben vielen formal nötigen Inhaltsbestandteilen auch eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Punkten, die Gegenstand der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung waren. So werden unter anderem auch Aussagen zu den Themen, Geschwindigkeitskontrollen, Autoposer, Umweltzonen, Verkehrslenkung und Begrünung gemacht.
In einem nachrichtlichen Teil beschäftigt sich der Planentwurf abschließend mit der Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes und kennzeichnet Flächen, die sowohl dem Schienenverkehrs- als auch dem Straßenverkehrslärm in bestimmten Größenordnungen ausgesetzt sind.
Politische Beratung, Abwägung, Beschluss und Bekanntmachung
Die von der Verwaltung vorgelegte Entwurfsfassung zur Fortschreibung des Oldenburger Lärmaktionsplans sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Abwägung waren Gegenstand der Beratungen in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) am 12. September 2024 und des Verkehrsausschusses am 16. September 2024. Nach der Befassung in den Fachausschüssen hat der Rat der Stadt Oldenburg die Fortschreibung des Lärmaktionsplans am 30. September 2024 beschlossen.
Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und zwei zugehörige Anhänge sowie die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Abwägung stehen als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung:
- Fortschreibung des Lärmaktionsplans für die Stadt Oldenburg » (PDF, 22 MB, barrierefrei)
- Anhang 1 zur Fortschreibung » (PDF, 220 KB, barrierefrei)
- Anhang 2 zur Fortschreibung » (PDF, 12,4 MB, barrierefrei)
- Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren und deren Abwägung
Teil 1 » (PDF, 440 KB, barrierefrei)
Teil 2 » (PDF, 290 KB, barrierefrei)
Die mit den Planunterlagen versandte Beschlussvorlage 24/0293/1 » (PDF, 180 KB, barrierefrei) enthält eine zeitliche Konkretisierung der im Plan enthaltenen Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf verschiedenen Abschnitten des Straßennetzes. Für bestimmte Abschnitte der zuvor erwähnten Straßen wird die Umsetzung zum Fahrplanwechsel der VWG Ende 2025 vorbereitet. Wenn sich die Regelungen bewähren, sollen weitere Abschnitte dieser Straßen Ende 2027 folgen. Dazu werden nach Ablauf eines Jahres die Auswirkungen evaluiert.
Die Bekanntmachung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgt voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche 2024.
FAQ‘s
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themen Umgebungslärm, Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind zu finden auf FAQ`s ».
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Zuletzt geändert am 7. Oktober 2024