Lärmaktionsplan Hauptverkehrsstraßen

Tempo 30 auf Straßenabschnitten

Fuß vom Gaspedal! Das gilt ab Montag, 15. Dezember 2025, auf ausgewählten Abschnitten der Hauptverkehrsstraßen in der Stadt Oldenburg. Dort wird unmittelbar im Anschluss an den für Sonntag, 14. Dezember 2025, vorgesehenen Busfahrplanwechsel der VWG eine Tempo 30-Regelung eingeführt. Die verminderte Geschwindigkeit soll dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern: Weniger Lärm, bessere Luft und mehr Sicherheit – das sind die Vorteile, von denen Oldenburg künftig profitieren wird.

Grundlage für die Geschwindigkeitsreduzierung ist die gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat der Stadt am 30. September 2024 beschlossene Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ». Der Strategieplan sieht verbindlich vor, die Belastung durch Verkehrslärm, der als eine Hauptlärmquelle in der Stadt gilt, zu mindern. Vor allem Anwohnerinnen und Anwohner entlang vielbefahrener Straßen sollen so spürbar entlastet werden. Mit Anpassungen des Busfahrplans und der Ampelsteuerung soll sichergestellt werden, dass Oldenburgs Verkehr auch bei reduziertem Tempo zuverlässig rollt.

Wo Tempo 30 gilt – die betroffenen Abschnitte im Überblick:

  • Nadorster Straße: 1.124 Meter zwischen Gertrudenfriedhof und Hochheider Weg
  • Hauptstraße: 931 Meter zwischen Marktplatz Eversten und Edewechter Landstraße/Eichenstraße
  • Hundsmühler Straße: 579 Meter zwischen Hauptstraße und Hausbäker Weg
  • Cloppenburger Straße: 827 Meter zwischen Autobahnanschlussstelle Oldenburg-Kreyenbrück und Bremer Straße
  • Bremer Straße: Gesamter Verlauf (624 Meter)
  • Ofener Straße: 410 Meter zwischen Zeughausstraße und Knotenpunkt Prinzessinweg
  • Alexanderstraße: 993 Meter zwischen Gertrudenfriedhof und Melkbrink/Lambertistraße
  • Donnerschweer Straße: 1.667 Meter zwischen Karlstraße und Ammergaustraße
  • Damm: Gesamter Verlauf (377 Meter)

Die für den motorisierten Straßenverkehr zu erwartenden Zeitverluste durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde halten sich nach Ansicht der Stadtverwaltung in vertretbaren Grenzen: Sie liegen zwischen 11 Sekunden auf der Straße Damm und 50 Sekunden auf der Donnerschweer Straße.

So läuft die Vorbereitung:

  • Verkehrsschilder: Etwa 150 neue Verkehrsschilder werden derzeit aufgestellt. Noch sind die Tempo 30-Schilder verhüllt. Erst am Montag, 15. Dezember 2025, werden die Abdeckungen entfernt.
  • Anpassung im Busverkehr: Die Verkehr und Wasser GmbH (VWG) reagiert mit Anpassungen im Liniennetz. Für etwa die Hälfte der Linien müssen die Fahrzeiten verlängert werden, um die Pünktlichkeit trotz reduzierter Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten. Zusätzlich müssen auf drei Linien die Linienäste neu verknüpft werden, da diese so nicht mehr fahrbar wären. Die VWG geht davon aus, dass vier zusätzliche Busse eingesetzt werden müssen. Zudem ist zusätzliches Fahrpersonal erforderlich.
  • Anpassung der Ampelsteuerung: Auch die Steuersysteme von 15 Ampelanlagen wurden überarbeitet, um trotz Tempo 30 einen sicheren Verkehrsfluss und Schutz für kreuzende Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende zu gewährleisten. Eine Anlage (Hundsmühler Straße/Hauptstraße) wird voraussichtlich erst 2026 angepasst sein. 

Warum Tempo 30?

  • Weniger Lärm: Die Senkung auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) reduziert die Lärmbelastung um bis zu 3 dB(A).
  • Bessere Luft: Die Schadstoffbelastung kann durch Tempolimits gesenkt werden. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie, nach der ab 2030 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und bei der Feinstaub-Belastung deutlich verschärft werden, verspricht sich die Stadtverwaltung von der Tempo 30-Einführung einen positiven Effekt.
  • Mehr Sicherheit: Kürzere Bremswege und geringere Aufprallgeschwindigkeiten führen zu weniger und weniger schweren Unfällen.

Sollten sich die Maßnahmen nach einer Evaluierung als erfolgreich erweisen, sieht der Ratsbeschluss eine Ausweitung der Tempo 30-Abschnitte vor. Dies könnte frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 erfolgen. Weitere Informationen gibt es online unter Lärmaktionsplan Oldenburg ».

Zuletzt geändert am 20. November 2025