Winterdienst sorgt für Sicherheit auf den Straßen

Dienst über gesetzlichen Mindestvorgaben

Abfallwirtschaftsbetrieb rückt von 5 bis 20 Uhr aus

Zwar nicht zu Weihnachten aber immerhin am ersten Wochenende des neuen Jahres, von Freitag, 2. Januar, bis Sonntag, 4. Januar 2026, fiel er in dicken Flocken vom Himmel: der von vielen lang ersehnte Schnee. Während besonders die jüngere Generation die Ankunft der weißen Pracht in unserer Stadt mit ausgiebigen Schneeballschlachten, Schlittenfahrten und Schneemann-Bauen begrüßte, stellte sich die Lage auf den Straßen herausfordernd dar. Doch dafür ist der Winterdienst da: Bereits seit Beginn der Wintersaison wurden seitens des Abfallwirtschaftsbetriebs Stadt Oldenburg (AWB) mehrere Einsätze entsprechend der Wetterprognosen und aktuellen Lagebeurteilungen gefahren – doch die Einsatzlage am Samstag, 3. Januar 2026, war für Oldenburger Verhältnisse außergewöhnlich.

Wie viele Mitarbeitende und Fahrzeuge waren am Wochenende im Winterdiensteinsatz?

Am Wochenende von Freitag, 2. Januar, bis Sonntag, 4. Januar 2026, wurden täglich bis zu 60 Mitarbeitende aus verschiedenen städtischen Ämtern eingesetzt, denen rund 30 Fahrzeuge zur Verfügung standen.

Zu welchen Zeiten ist der Winterdienst unterwegs?

Die Fahrzeuge rücken gemäß den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen ab 5 Uhr aus und führen die Einsätze bis 20 Uhr durch. Für außergewöhnliche Ereignisse ist die Rufbereitschaft in der Zeit von 4 bis 21 Uhr erreichbar. Darüber hinaus leisten private Dienstleister im städtischen Auftrag Winterdienstaufgaben auf nachgeordneten Rad- und Verbindungswegen.

Wie groß ist das Einsatzgebiet?

Der Winterdienst umfasst mit etwa 400 Streukilometern Fahrbahnen von Hauptverkehrsstraßen und wesentlichen Verbindungsachsen sowie das Liniennetz des ÖPNV und die Schulbuslinien. Weiterhin wird Winterdienst auf einem Großteil des Radwegenetzes geleistet. Außerdem werden verkehrsbedeutende Fußgängerüberwege behandelt.

Welche Straßen werden zuerst von Schnee und Eis befreit?

Der Winterdienst erfolgt nach Dringlichkeitsstufen. Vorrangig werden Hauptverkehrsstraßen, wichtige ÖPNV-Routen, Schulwege sowie gefährliche Stellen wie Brücken, Steigungen und Kreuzungen behandelt. Nachrangig folgen Nebenstraßen und sonstige öffentliche Flächen. 

Wie viel Salz wurde verwendet und ist das Lager weiterhin ausreichend gefüllt?

Allein an den drei Tagen von Freitag, 2. Januar, bis Sonntag, 4. Januar 2026, wurde eine Menge von rund 200 Megagramm (Mg) beziehungsweise Tonnen Salz und rund 90.000 Litern Sole ausgebracht. Für die weitere Winterzeit wurden zeitnah neue Mengen an Sole und Salz nachbestellt, so dass das Lager weiterhin gut gefüllt ist. Die Einsatzfähigkeit des Winterdienstes ist gegeben. Für den weiteren Verlauf der Wintersaison wird die Lage fortlaufend beobachtet, um bei Bedarf zeitnah reagieren zu können.

Wurde an dem Wochenende denn rechtzeitig geräumt oder gestreut?

Die Winterdienstarbeiten wurden planmäßig durchgeführt, zum Teil wurde präventiv gestreut. Durch den einsetzenden Schneeregen kam es jedoch an vielen Stellen zur Glättebildung. 

Wie lange dauert eine Winterdiensttour?

Eine Winterdiensttour mit einem Großstreuer dauert rund drei Stunden, mit einem Kleinstreuer und durch die Handkolonnen bis zu fünf Stunden, so dass eine zeitgleiche komplette Räumung der Stadt unmöglich ist. 

Hat in solchen Situationen die Verkehrssicherheit Vorrang vor der Müllabfuhr?

Erfreulicherweise konnte der AWB am Samstag, 3. Januar 2026, sowohl die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet sicherstellen als auch die Müllabfuhr ihren Dienst planmäßig durchführen. 

Erfüllt der AWB die gesetzlichen Vorgaben?

Mehr noch, die Oldenburger Praxis geht deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Entsprechend der Verkehrsbedeutung werden die Straßen geräumt, bei Glätte werden nicht nur die vorgeschriebenen gefährlichen Stellen bestreut, sondern das im Winterdienstplan erfasste Straßennetz. Die Zielsetzung, das Verkehrsgeschehen auf den Hauptverkehrsstraßen einschließlich der Radwege und insbesondere auch den ÖPNV aufrecht zu erhalten, binden die vorhandenen Ressourcen unter Beachtung zulässiger täglicher Arbeitszeiten und arbeitsrechtlicher Ruhevorschriften in nachhaltiger Weise.

Wann müssen Privatpersonen räumen oder streuen?

Auch Anliegerinnen und Anlieger sind verpflichtet, Gehwege an ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Je nach Mietvertrag kann diese Pflicht auf Mieterinnen und Mieter übertragen sein. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen in einer Breite von mindestens 1,50 Meter geräumt und bei Schnee- und Eisglätte durch die Anliegerinnen und Anlieger gestreut werden. Auch dort wo kein angelegter Gehweg vorhanden ist, ist ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand zu räumen und zu streuen. Räum- und Streupflichten gelten werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Bei Bedarf müssen Flächen bis 20 Uhr erneut behandelt werden.

Umweltfreundliches Handeln ist hierbei wichtig: Streusalz ist nur bei extremen Wetterlagen wie Eisregen oder überfrierender Nässe sowie an kritischen Stellen wie zum Beispiel Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle erlaubt. Ansonsten sollen abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Splitt verwendet werden.

Wann fällt die Schule aus und wie erfährt man davon?

Bei starkem Schneefall oder Glätte prüfen Polizei, Feuerwehr und VWG frühzeitig die Verkehrssicherheit für Schülerinnen und Schüler. Sollte der Schulweg zu gefährlich sein, informiert die Stadt Oldenburg ihre Bürgerinnen und Bürger entsprechend am Vorabend und morgens über Radiosender, Medien, die städtische Internetseite », die städtischen Social-Media-Kanäle sowie über KATWARN ». In solchen Fällen beginnt der Unterricht in der Regel ab der dritten Stunde. Die Schulen bleiben auch bei einem Unterrichtsbeginn ab der dritten Stunde regulär geöffnet und bieten Betreuung für Kinder, die bereits früher eintreffen.

Zuletzt geändert am 5. Januar 2026