Schulausfall bei Glatteis
Sicher zur Schule bei Schnee und Eis
Auch bei Schnee und Eis sollen Oldenburger Schülerinnen und Schüler sicher zur Schule kommen. Hierzu wurde gemeinsam mit allen Beteiligten ein einheitliches Verfahren für alle Schulen entwickelt.
Wenn es nachts stark geschneit oder sich auf den Straßen Glatteis gebildet hat, prüft die Feuerwehr in Absprache mit der Polizei und der VWG, ob die Schule wie gewohnt beginnen kann oder ob es zu gefährlich ist, die Schülerinnen und Schüler so früh loszuschicken. Wenn die Busse zum Beispiel nicht fahren können, kann auch die Schule nicht wie gewohnt zur ersten Stunde beginnen.
Wie, wo und wann erfahren Eltern und Kinder davon?
Falls der frühe Schulweg zu gefährlich ist, informiert die Stadt Oldenburg über die Hörfunkredaktionen, andere Medien, die Internetseite der Stadt Oldenburg (Startseite und diese Seite), die stadteigenen Social-Media-Kanäle » sowie über KATWARN » darüber, dass die Schülerinnen und Schüler erst zur dritten Unterrichtsstunde erscheinen müssen. Daher sollten Eltern und Erziehungsberechtigte bei widrigen Witterungsbedingungen unbedingt am Vorabend und morgens das Radio einschalten oder auf entsprechende Hinweise in Online-Medien achten.
Üblicherweise wird versucht, bereits am Vorabend eine Entscheidung über einen möglichen Schulausfall zu treffen – doch dies ist aufgrund von Blitzeis oder einer verschärften Gefahrenlage nicht immer möglich.
Ist die Betreuung der Kinder dennoch sichergestellt?
Bei einem verspäteten Schulbeginn findet zwar vor der dritten Stunde kein regulärer Unterricht statt – die Schulen sind aber dennoch geöffnet und stellen eine Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler sicher.
Bei einem ganztägigen Schulausfall ist die Betreuung ebenfalls sichergestellt, es gibt jedoch keine Angebote der Schulverpflegung. Eltern werden deshalb gebeten, ihren Kindern bei Bedarf etwas zu essen mitzugeben.
So müssen sich Eltern keine Sorgen um die Betreuung ihrer Kinder machen, falls sie kurzfristig keine andere Unterbringungsmöglichkeit haben.
Können Eltern oder Erziehungsberechtigte auch anders entscheiden?
Grundsätzlich gilt, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall verkündet worden ist.
Hinweis für Eltern von Kita-Kindern
Für Kindertagesstätten gibt es keine feste Regelung bezüglich wetterbedingter Ausfälle, da in Deutschland keine gesetzliche Kitapflicht besteht. Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit Ihrer Kindertagesstätte auf.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Hier finden Sie den Informationsflyer „Sicher zur Schule bei Glatteis“ » (PDF, 637 KB, barrierefrei)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter 0441 235-4444.
Zuletzt geändert am 11. Januar 2026
