FAQ: Häufig gestellte Fragen

Neue Geschwindigkeitsgrenze gilt ab dem 15. Dezember

Fragen und Antworten zur Tempo-30-Regelung

Ab Montag, 15. Dezember 2025, gilt auf ausgewählten Abschnitten der Oldenburger Hauptverkehrsstraßen Tempo 30. Aber warum wurde die neue Regelung eingeführt? Ist mit Fahrzeitverlusten zu rechnen? Und wie geht es weiter? Die Stadtverwaltung hat Fragen und Antworten zu der neuen Geschwindigkeitsgrenze zusammengetragen.

Wo gilt Tempo 30?

Unmittelbar im Anschluss an den für Sonntag, 14. Dezember 2025, vorgesehenen Busfahrplanwechsel der VWG wird eine Tempo-30-Regelung auf ausgewählten Abschnitten der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet eingeführt. Die neue Geschwindigkeitsgrenze gilt ab Montag, 15. Dezember 2025, auf folgenden Abschnitten: 

  • Nadorster Straße: 1.124 Meter zwischen Gertrudenfriedhof und Hochheider Weg
  • Hauptstraße: 931 Meter zwischen Marktplatz Eversten und Edewechter Landstraße/Eichenstraße
  • Hundsmühler Straße: 579 Meter zwischen Hauptstraße und Hausbäker Weg
  • Cloppenburger Straße: 827 Meter zwischen Autobahnanschlussstelle Oldenburg-Kreyenbrück und Bremer Straße
  • Bremer Straße: Gesamter Verlauf (624 Meter)
  • Ofener Straße: 410 Meter zwischen Zeughausstraße und Knotenpunkt Prinzessinweg
  • Alexanderstraße: 993 Meter zwischen Gertrudenfriedhof und Melkbrink/Lambertistraße
  • Donnerschweer Straße: 1.667 Meter zwischen Karlstraße und Ammergaustraße
  • Damm: Gesamter Verlauf (377 Meter)

Warum wurde die neue Geschwindigkeitsgrenze eingeführt?

Die verminderte Geschwindigkeit soll dazu beitragen, die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern: Weniger Lärm, bessere Luft und mehr Sicherheit – das sind die Vorteile, von denen Oldenburg künftig profitieren wird.

  • Weniger Lärm: Die Senkung auf 30 km/h kann die Lärmbelastung um bis zu 3 Dezibel (dB(A)) reduzieren.
  • Bessere Luft: Die Schadstoffbelastung kann durch Tempolimits gesenkt werden. Vor dem Hintergrund der Novellierung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie, nach der ab 2030 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und bei der Feinstaub-Belastung deutlich verschärft werden, verspricht sich die Stadtverwaltung von der Tempo-30-Einführung einen positiven Effekt.
  • Mehr Sicherheit: Kürzere Bremswege und geringere Aufprallgeschwindigkeiten führen zu weniger und weniger schweren Unfällen.

Grundlage für die Geschwindigkeitsreduzierung ist die gesetzlich vorgeschriebene und vom Rat der Stadt am 30. September 2024 beschlossene Fortschreibung des Lärmaktionsplanes. Der Strategieplan sieht verbindlich vor, die Belastung durch Verkehrslärm, der als eine Hauptlärmquelle in der Stadt gilt, zu mindern. Vor allem Anwohnerinnen und Anwohner entlang vielbefahrener Straßen sollen so spürbar entlastet werden. Mit Anpassungen des Busfahrplans und der Ampelsteuerung soll sichergestellt werden, dass Oldenburgs Verkehr auch bei reduziertem Tempo zuverlässig rollt.

Ist mit Zeitverlusten durch die Tempo-30-Regelung zu rechnen?

Die für den motorisierten Straßenverkehr zu erwartenden Zeitverluste durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) halten sich nach Ansicht der Stadtverwaltung in vertretbaren Grenzen: Sie liegen zwischen 11 Sekunden auf der Straße Damm und 50 Sekunden auf der Donnerschweer Straße.

Ab wann werden die neuen Tempo-30-Abschnitte in der Blitzer-Planung berücksichtigt?

Ein genauer Zeitpunkt kann Stand Mitte Dezember 2025 nicht genannt werden. Die Stadtverwaltung prüft noch, an welchen Stellen der Straßenabschnitte Geschwindigkeitsmessungen möglich und sinnvoll sind.

Welche Konsequenzen hat die neue Regelung für den Busverkehr?

Die Verkehr und Wasser GmbH (VWG) » reagiert ab Montag, 15. Dezember 2025, mit Anpassungen im Liniennetz. Für etwa die Hälfte der Linien mussten die Fahrzeiten verlängert werden, um die Pünktlichkeit trotz reduzierter Höchstgeschwindigkeit zu gewährleisten. Zusätzlich mussten auf drei Linien die Linienäste neu verknüpft werden, da diese so nicht mehr fahrbar gewesen wären. Die VWG geht davon aus, dass vier zusätzliche Busse eingesetzt werden müssen. Zudem ist zusätzliches Fahrpersonal erforderlich.

Ändern sich die Ampelzeiten?

Auch die Steuersysteme von 15 Ampelanlagen wurden überarbeitet, um trotz Tempo 30 einen sicheren Verkehrsfluss und Schutz für kreuzende Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende zu gewährleisten. Eine Anlage (Hundsmühler Straße/Hauptstraße) wird voraussichtlich erst 2026 angepasst sein.

Kommen noch weitere Abschnitte dazu?

Sollten sich die Maßnahmen nach einer Evaluierung als erfolgreich erweisen, sieht der Ratsbeschluss eine Ausweitung der Tempo-30-Abschnitte vor. Dies könnte frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 erfolgen.

Wie sieht die geplante Evaluierung aus?

Das primäre Ziel der neuen Tempo-30-Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen ist die Lärmreduktion. 

Ein Bestandteil der Evaluierung ist die erwartete Lärmminderung an Straßen durch die Reduzierung der Fahrzeuggeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Statistische Werte legen eine Lärmminderung von circa 2 bis 3 dB für den so genannten Mittelungspegel nahe, was im deutlich wahrnehmbaren Bereich liegt. Quelle: Umweltbundesamt, Publikation „Wirkung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“, November 2016.

Der Mittelungspegel beschreibt den zeitlich gemittelten Schallpegel. Dieser Mittelungspegel, hervorgerufen durch den fließenden Verkehr in Kombination mit anderen Verkehrsgeräuschen an Ampeln oder Einmündungen, ergibt den so genannten Beurteilungspegel. Durch die Anpassung der Ampelsteuerung bestimmter Streckenabschnitte sowie die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit ist von einer Minderung des Beurteilungspegels im Bereich von 2 bis 3 dB auszugehen, was im Hinblick auf Lärm eine positive und somit erfolgreiche Konsequenz durch das Projekt bedeutet.

Die VWG wird eine Pünktlichkeitsanalyse betroffener Buslinien vornehmen. Dazu werden Auswertungen für vergleichbare Zeiträume in 2025 und 2026 durchgeführt. Auf dieser Grundlage kann beurteilt werden, ob der angepasste Fahrplan die verlängerten Fahrzeiten richtig abbildet oder nachgesteuert werden muss.

Die Stadtverwaltung wird beobachten, wie sich das Verkehrsgeschehen auf den betroffenen Abschnitten entwickelt. Auch soll im Blick behalten werden, ob gegebenenfalls Autofahrende in relevanter Zahl ihre Route auf Ausweichstrecken verlagern, wovon aber aufgrund der geringen Fahrzeitverluste zunächst nicht ausgegangen wird. Darüber hinaus wird beobachtet, ob – wie angenommen – eine Verbesserung der Verkehrssicherheit auftritt. Dies kann jedoch nur ein erster Eindruck sein, da für eine belastbare Unfallanalyse ein Zeitraum von mindestens drei Jahren betrachtet werden sollte.

Zuletzt geändert am 12. Dezember 2025