Fahrradstationen am Hauptbahnhof

Parken nur noch mit Zugangskarte

Das ändert sich zum 1. Oktober

Wer sein Rad an den Fahrradstationen Nord und Süd am Hauptbahnhof unterbringen möchte, benötigt ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, eine Zugangskarte ». Der Grund dafür ist, dass die bisherige freie Zugänglichkeit der Fahrradstationen zunehmend missbraucht wurde – mit der Konsequenz, den Zugang nun besser zu regulieren. 

Alle Radlerinnen und Radler, die ihre Fahrräder noch im frei zugänglichen Bereich abgestellt haben, werden aufgefordert, diese bis Dienstag, 30. September, zu entfernen oder sich eine Zugangskarte zu besorgen. 

Sollten sich nach dieser Frist noch Fahrräder in dem frei zugänglichen Bereich befinden, so werden diese gesichert und nach Absprache vom Fachdienst Mobilität ausgegeben. Die Schlösser der betroffenen Räder werden dafür aufgetrennt.

Warum ist die Einschränkung notwendig?

In den vergangenen Monaten hat sich bedauerlicherweise gezeigt, dass die Fahrradstationen am Hauptbahnhof zunehmend missbraucht werden und die Kundinnen und Kunden sich durch das Fehlverhalten einiger Menschen belästigt fühlen. Die bisherigen Versuche, dies zu unterbinden, sind fehlgeschlagen. Aufgrund aktueller Vorfälle wird die Verwaltung daher den Zugang zu den Fahrradstationen Nord und Süd ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, soweit einzuschränken, dass der Zugang nur noch mit Zugangskarten möglich ist.

Wer betreibt die Fahrradstationen?

Der langjährige Betreiber der Fahrradstationen Nord und Süd am Hauptbahnhof sowie der Fahrradstation am Waffenplatz hatte den Betrieb im Dezember 2023 eingestellt. Seitdem wird der Notbetrieb durch den Fachdienst Mobilität aufrechterhalten. Aufgrund des fehlenden Personals vor Ort und als Ausgleich für den zurzeit reduzierten Service wurden die Fahrradstation Süd sowie Teile der Fahrradstation Nord tagsüber zur kostenfreien Nutzung geöffnet, das heißt, während der Öffnungszeiten können die Fahrräder hier bisher ohne Zugangskarten abgestellt werden. Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Stationen auch jetzt schon nur mit Zugangskarten zugänglich.

Der Zugang zur gesicherten Abstellanlage am Waffenplatz ist – wie bereits heute – ausschließlich für Besitzerinnen und Besitzer von Zugangskarten möglich. Um schnellstmöglich das Angebot in allen drei Fahrradstationen wieder zu verbessern, soll der Betrieb kurzfristig neu ausgeschrieben werden.

Regelung bis zum 30. September 2025

Das gilt für die Station Nord am ZOB

An der Fahrradstation Nord am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) ist der 24-Stunden-Bereich im Erdgeschoss weiterhin mit einer Zugangskarte jederzeit zugänglich. 

Der übrige Bereich im Erd- und Obergeschoss bleibt im Zeitraum von 6.30 bis 20 Uhr kostenlos geöffnet. Der Kauf eines Tagestickets entfällt somit. Allerdings ist die Station in diesem Zeitraum nicht besetzt und damit unbewacht.

Regelung bis zum 30. September 2025

Das gilt für die Station Süd am Hauptbahnhof

Das Erdgeschoss der Fahrradstation Süd am Hauptbahnhof bleibt ebenfalls in der Zeit von 6.30 bis 20 Uhr kostenfrei nutzbar. Der Kauf eines Tagestickets entfällt somit. Allerdings ist die Station in diesem Zeitraum nicht besetzt und damit unbewacht.

Das Untergeschoss steht nicht mehr zur Verfügung und ist dauerhaft geschlossen. Außerhalb der genannten Öffnungszeiten haben nur noch Besitzerinnen und Besitzer einer Zugangskarte Eintritt zum Erdgeschoss der Station.

Diebstahlschutz

Achten Sie auf einen Diebstahlschutz Ihres Fahrrades! 

Die Stadt Oldenburg übernimmt keine Obhutspflichten; Bewachung und Verwahrung des eingestellten Fahrrades sind nicht Gegenstand des Abstellvertrages. Die Stadt Oldenburg haftet nicht für Schäden, wie Diebstahl oder Beschädigungen, die durch andere Nutzerinnen, Nutzer oder dritte Personen verursacht worden sind. Bei Diebstahl oder Schadensfall sollten Sie unverzüglich, beziehungsweise vor Entfernen des Fahrrades aus der Fahrradstation, den Schaden bei der Polizei anzeigen.

Zugangskarten – Umstellung des Zugangssystems

Die Umstellung des Zugangssystems an den Fahrradstationen Hauptbahnhof Nord, Süd und Waffenplatz ist abgeschlossen. Zugang ist nur noch mit der neuen, auf beiden Seiten vollständig weißen Zugangskarte möglich. Die alte Karte mit der vierstelligen Nummer ist nicht mehr gültig und kann entsorgt werden. 

Bitte beachten Sie, dass die neuen Terminals für die Zutrittskontrolle einen geringeren Scanbereich als die zuvor eingesetzten Terminals haben. Das Vorhalten der Karte in der Geldbörse oder gar Tasche funktioniert nicht ganz so reibungslos wie mit den alten Karten. Wenn Sie die Karte in der Geldbörse aufbewahren und diese nicht extra herausnehmen wollen, entfernen Sie bitte den Empfang störende Einflüsse wie zum Beispiel Bankkarte oder Krankenkassenkarte, Münzgeld und ähnliches oder stecken die Karte für die Fahrradstation in ein Fach an der „Außenseite“ der Geldbörse beziehungsweise Tasche.

Für Nutzende mit einer alten Zugangskarte besteht folgende Möglichkeit, eine neue Karte entgegen zu nehmen:

Persönliche Abholung der Karte in der Industriestraße 1a, Zimmernummer 129,
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr,
Freitag: 9 bis 12 Uhr. 

Eine Zusendung der Karten ist leider nicht möglich!

Der Neuerwerb einer Zugangskarte ist gegen Kaution von 20 Euro nach Absprache mit dem Fachdienst Mobilität unter Telefon 0441 235-4189 möglich.

Das Abstellen der Fahrräder selbst ist aktuell noch kostenfrei, bis eine neue Betreiberin oder ein neuer Betreiber der Fahrradstationen mit einem individuellen Tarifsystem gefunden ist.

Weitere Informationen

Hier erfahren Sie mehr über Fahrradabstellmöglichkeiten in Oldenburg ». Fragen zu den Fahrradstationen beantwortet gerne der Fachdienst Mobilität unter der E-Mail-Adresse mobil[at]stadt-oldenburg.de. Hier erhalten Neukundinnen und Neukunden auch Informationen über Zugangskarten der Stationen.

Zuletzt geändert am 23. September 2025