FAQ

Fragen und Antworten zum Projekt „einWANDfrei“

Wer wurde gefördert?

Antragsberechtigt waren Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer sowie Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber in der Oldenburger Innenstadt. Die Gebietskulisse wurde gemäß linksstehender Karte definiert. Die Karte lässt sich durch einen Linksklick mit der Maus vergrößern.

Was wurde gefördert?

Pro Immobilie konnte eine Festbetragsförderung in Höhe von maximal 200 Euro beantragt werden. Das Geld war nachweislich für den Erwerb von Farbe, Malerzubehör, Reinigungsmitteln oder die Beauftragung eines Malerunternehmens zur Behebung von Verschmutzungen an der Gebäudefassade einzusetzen. Insgesamt wurden 21 von maximal 50 Anträgen bewilligt.

Wann konnte die Förderung beantragt werden?

Ab Montag, 24. März 2025, war die Antragstellung über ein Online-Kontaktformular möglich. Die Antragsfrist endete am Montag, 30. Juni 2025.

Ab wann durften Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden?

Mit Antragstellung (= Absenden des Kontaktformulars) wurde automatisch der vorzeitige Maßnahmenbeginn bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt durften förderunschädlich Ausgaben getätigt und Aufträge erteilt werden. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen blieb hiervon unbenommen.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte im Zeitraum zwischen 26. April und 30. Juni 2025 (Verlängerung der Frist!). Abweichungen waren zu begründen.

Wie ging es nach der Antragstellung weiter?

Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt waren, bekam die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller einen Bewilligungsbescheid, aus dem sich die Nachweispflichten für die Auszahlung der Förderung ergaben: ein Nachher-Foto des verschmutzten Bereiches und die Rechnung. Sobald die Nachweise erbracht wurden, wurde der Betrag ausgezahlt.

Wer ist Ansprechpartner?

Für weitergehende Informationen und bei Fragen ist das Innenstadtmanagement der Stadt Oldenburg ansprechbar unter E-Mail: innenstadtmanagement[at]stadt-oldenburg.de oder per Telefon  unter 0441 235-4690.

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Zuletzt geändert am 17. Juli 2025