Wenn Sie Farbschmierereien an einer denkmalgeschützten Fassade entfernen lassen möchten, wenden Sie sich bitte vorab an das Team Denkmalschutz: denkmalschutz[at]stadt-oldenburg.de.
Mit der Antragstellung wird der vorzeitige Maßnahmenbeginn gewährt. Hieraus lässt sich kein Anspruch auf Förderung ableiten. Ausgaben und Aufträge dürfen ab Antragstellung getätigt und vergeben werden, erfolgen aber vor Erlass des Bewilligungsbescheides auf eigenes Risiko. Die Projektumsetzung erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2026.
Dieses Formular dient nicht der unverbindlichen Kontaktaufnahme mit der Stadt Oldenburg, sondern der direkten Beantragung von Fördermitteln.
Nach Antragstellung erhalten Sie vom Innenstadtmanagement einen förmlichen Bescheid mit einem Vordruck für einen Rechtsbehelfsverzicht. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Inkrafttreten des Haushalts 2026 und nach Vorlage folgender Nachweise: Nachher-Foto und Rechnung (siehe Verpflichtungserklärung oben).