Der Weg zum Projektantrag

Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ – Erster Aufruf

Überblick

  • Antragsberechtigte
    • Die Stadt Oldenburg
    • Sonstige juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind
    • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
    • Quartiersgemeinschaften

Weitere Informationen zum EFRE-Programm „Resiliente Innenstädte“ des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) (zum Beispiel Richtlinie, und so weiter), externe Internetseite »

Von der Projektidee zur Projektförderung

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB))

  • Die Stichtage zur Einreichung von Projektsteckbriefen und die Termine der Steuerungsgruppen (SG)-Sitzungen werden öffentlich bekannt gemacht, der Projektsteckbrief wird Ihnen im Downloadbereich am Ende der Seite bereitgestellt.
  • 1. Schritt (siehe untenstehendes Schaubild; erstes, dunkelgrünes Quadrat): Die Projektträgerin oder der Projektträger (PT) entwickelt eine Projektidee und reicht zum öffentlich bekannten Stichtag der Steuerungsgruppe den Projektsteckbrief ein.
  • 2. Schritt (siehe untenstehendes Schaubild; zweites, rotes Quadrat): Der oder die PT stellt das Projekt in der SG-Sitzung vor. Die SG diskutiert das Projekt und eventuell notwendige Anpassungen und/oder Konkretisierungen.
  • Der oder die PT nimmt frühzeitig Kontakt mit der NBank auf, um weitere Fragen zu klären. Der oder die PT nimmt frühzeitig Kontakt zur politischen Ebene der Kommune auf, sofern kommunale Kofinanzierung eingeplant ist.
  • 3. Schritt (siehe untenstehendes Schaubild; drittes, hellgrünes Quadrat): Der oder die PT beantragt das Projekt bei der NBank über das Kundenportal, die Prüfung der Förderfähigkeit beginnt.
  • Die NBank leitet das Projekt nach Beurteilung auf grundsätzliche Förderfähigkeitsprüfung an die SG weiter.
  • 4. Schritt (siehe untenstehendes Schaubild; viertes, rotes Quadrat): Die SG führt in ihrer nächsten Sitzung die Förderwürdigkeitsprüfung für dieses Projekt durch und sendet die Dokumentation der Prüfung (Protokoll der Sitzung und Bewertungsbogen) an die NBank.
  • 5. Schritt (siehe untenstehendes Schaubild; fünftes, hellgrünes Quadrat): Auf Grundlage der positiven Förderwürdigkeitsprüfung, bei Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen und nach erfolgreicher detaillierter Förderfähigkeitsprüfung bewilligt die NBank das Projekt.

Gut zu wissen

  • Es ist grundsätzlich möglich, einen Antrag bei der NBank zu stellen, ohne zuvor die SG zu befassen (also ohne den 1. und 2. Schritt zu tätigen). Im Sinne eines transparenten Verfahrens, und mit der Zielrichtung, eine positive Förderwürdigkeitsprüfung in der SG zu erwirken, ist es aber unbedingt zu empfehlen, vor Antrag bei der NBank die SG (zum Beispiel mit dem Projektsteckbrief der SG) zu informieren.
  • Die Kommunikation zwischen NBank und SG, wie beispielsweise die Übermittlung der Antragsunterlagen zur Förderwürdigkeitsprüfung, erfolgt per E-Mail über das Funktionspostfach der NBank.
  • Es sollte dabei stets ein enger Dialog zwischen PT, SG und NBank erfolgen. Die Ämter für regionale Landesentwicklung behalten als beratende Mitglieder der jeweiligen SG den Überblick, welche Projekte anstehen, und fungieren als Schnittstelle zu MB (und gegegebenenfalls weiteren Fachressorts).
  • Die Protokolle der SG-Sitzungen werden öffentlich bereitgestellt.

Skizze (chronologisch)

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Zuletzt geändert am 12. Januar 2024