Steuerungsgruppe

Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“

Das Förderprogramm sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partnern beziehungsweise aus der Zivilgesellschaft, stimmt anhand vorher festgelegter Qualitätskriterien zunächst über die Förderwürdigkeit der Projekte ab. Die Prüfung der Förderfähigkeit übernimmt anschließend die NBank.

Nächster Sitzungstermin

Der nächste Sitzungstermin wird hier bekannt gegeben, sobald er feststeht.

Informationsveranstaltung

Zur Projektidee „Wohnen in der Innenstadt“ fand am Montag, 22. Januar 2024 eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder der Steuerungsgruppe statt. Zum Protokoll der Informationsveranstaltung » (PDF, 0,3 MB, barrierefrei)

Zusammensetzung der Steuerungsgruppe

Folgende Institutionen und Ämter entsenden Vertreterinnen und Vertreter in die Steuerungsgruppe „Resiliente Innenstädte“:

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Amt für Klimaschutz und Mobilität
  • Amt für Kultur, Museen und Sport
  • Amt für Teilhabe und Soziales, Strategische Sozialplanung
  • Amt für Umweltschutz und Bauordnung
  • Amt für Wirtschaftsförderung
  • City-Management Oldenburg (CMO)
  • Creative Mass
  • Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde (Lambertikirche)
  • Oldenburgische Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV)
  • Stadtplanungsamt, Untere Landesplanungsbehörde
  • Städtischer Naturschutzbeauftragter

Beratende Mitglieder:

  • Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
  • Amt für Zuwanderung und Integration
  • Behindertenbeirat der Stadt Oldenburg
  • Büro des Oberbürgermeisters, Nachhaltigkeitsbeauftragte
  • Eden-Ehbrecht Immobilien & Marketing GmbH
  • Gleichstellungsbüro Stadt Oldenburg
  • Haarenstraßen- und Julius-Mosen-Platz-Gemeinschaft
  • Oldenburg Tourismus und Marketing GmbH (OTM)
  • Seniorenvertretung
  • Stadtsportbund e.V.
  • Städtisches Kinder- und Jugendbüro
  • Ver.di

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Zuletzt geändert am 12. Februar 2024