Ehemaliger Schießstand

Kein Tatverdacht – Grundwasser-Monitoring wird weitergeführt

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Stadt Oldenburg am Donnerstag, 18. Juni 2026, auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gemäß Paragraph 326 Strafgesetzbuch (StGB) bereits eingestellt wurde. Hintergrund des Verfahrens waren Vorwürfe im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes auf dem Fliegerhorst-Gelände.

Dazu erklärt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann: „Die Stadt Oldenburg hat bislang zwar lediglich mündlich Kenntnis davon erhalten, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Die Entscheidung bestätigt jedoch die Einschätzung unserer Fachleute sowie des Niedersächsischen Umweltministeriums. Es gibt keine Hinweise darauf, dass auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes illegal Abfälle eingebaut wurden. Die Stadt Oldenburg sieht sich in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt – und hält an ihrem Anspruch fest, Rat und Öffentlichkeit offen, transparent und umfassend über alle relevanten Entwicklungen zu informieren.“

Bereits zuvor hatte das Niedersächsische Umweltministerium der Stadt mitgeteilt, dass keine Hinweise auf einen illegalen Einbau von Abfällen auf der Fläche des ehemaligen Schießstandes vorliegen und die Sanierungsmaßnahme bislang ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Nach den der Verwaltung vorliegenden mündlichen Informationen teilt die Staatsanwaltschaft diese Einschätzung. Demnach wurde das Verfahren als rechtlich nicht zu beanstanden bewertet, sodass kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich der durch einen Baggerfahrer im Rahmen seiner Aussage zum Korruptionsverdacht erhobenen Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung gegeben ist. Eine schriftliche Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft liegt der Stadt noch nicht vor.

Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens entbehrt aus Sicht der Verwaltung auch der Ratsbeschluss vom 25. August 2025 seiner ursprünglichen Grundlage. Darüber hinaus wären Eingriffe in das bestehende Sicherungsbauwerk aus umweltrechtlicher Sicht nicht geboten: Die Sicherungsmaßnahme wurde nach den Feststellungen des Niedersächsischen Umweltministeriums als Oberer Bodenschutzbehörde ordnungsgemäß durchgeführt; die Untere Bodenschutzbehörde hat kein Sanierungserfordernis festgestellt. Baggerschürfungen würden die Integrität des Sicherungsbauwerks gefährden und damit den durch § 4 BBodSchG gebotenen Schutz von Boden und Grundwasser beeinträchtigen – ohne dass hierfür eine rechtliche Rechtfertigung bestünde. Die Verwaltung wird in den zuständigen Gremien das weitere Verfahren abstimmen.

Grundwasser-Monitoring wird weitergeführt

Das kontinuierliche Grundwasser-Monitoring auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts wird unverändert fortgeführt. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien regelmäßig vorgestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Zuletzt geändert am 18. Juni 2026