Nördliche Innenstadt

Verfahrensstand

Aufnahme in die Städtebauförderung

Im Bereich der „Nördlichen Innenstadt“ finden sich zurzeit viele verschiedene Planungs- und Bauvorhaben der unterschiedlichsten Akteure. Beispielhaft sind der Neubau des Stadtmuseums und die Fläche des alten Finanzamtes zu nennen. Gleichzeitig gibt es mit der CCO-Tiefgarage, Leerständen in der Heiligengeiststraße, der in die Jahre gekommenen Gestaltung der Pferdemarkt-Flächen und weiterer Punkte viele verbesserungswürdige Zustände dieses Bereiches.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 24. Februar 2020 die Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchung (VU) inklusive eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den Bereich ­­„Nördliche Innenstadt“ beschlossen. In der VU wird der Ist-Zustand des Quartiers beschrieben, werden die Missstände aufgezeigt und mögliche Handlungsbedarfe/Maßnahmen zur Missstandsbehebung sowie deren groben finanziellen Auswirkungen genannt. Die VU wurde vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und kann im Downloadbereich dieser Seite heruntergeladen werden.

Ausgehend von der VU hat sich die Stadt Oldenburg dann beim Land Niedersachsen für die Aufnahme in die Städtebauförderung beworben und wurde mit dem Programmjahr 2022 in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ aufgenommen. Neben der „Unteren Nadorster Straße“ ist dies das zweite Oldenburger Gebiet mit diesem Förderschwerpunkt.

Mit der Aufnahme in das Städtebauförderprogramm wird die Grundlage geschaffen, städtebauliche, funktionale und gestalterische Verbesserungen im Gebiet auch mit finanziellen Anreizen zu initiieren und zu unterstützen, um zu einer nachhaltigen Stabilisierung und Aufwertung des Gebietes beizutragen.

Ziel ist es unter anderem, innerhalb der Grenzen des Fördergebiets eine Aufwertung des öffentlichen Raumes sowie eine Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr, eine Stärkung des Wohnens in der Innenstadt und eine Nachnutzung für vorhandene Leerstände zu erreichen.

Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 27. Februar 2023 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen.

Für die in der VU vorgesehenen Maßnahmen wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 32,5 Millionen Euro ausgegangen. Davon sind circa 27 Millionen Euro nach der Städtebauförderung förderfähige Kosten.

Die folgende Abbildung zeigt den Geltungsbereich der Satzung » (PDF, 162 KB, barrierefrei).

Ausblick

Aufbauend auf den Ergebnissen aus den Vorbereitenden Untersuchungen soll ein Rahmenplan durch ein externes Büro erstellt werden. Die Aufgabe des Rahmenplanes ist es, Ziele und Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Sanierungsgebietes zu definieren.

Förderzeitraum

2022 bis 2036

Fördermittel

Die Gesamtkosten und die Fördermittel wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untesuchungen ermittelt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 30,7 Millionen Euro. Förderfähgie Kosten ergeben sich in Höhe von circa 18,5 Milliongen Euro.

Alle Daten auf einem Blick

Untersuchungsgebiet: circa 20 Hektar

Sanierungsgebiet: circa 20 Hektar

Programmaufnahme: 2022

Programm: Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Gesamtinvestition: 30,7 Millionen Euro

Städtebaufördermittel: 18.5 Millionen Euro

Abschluss der Sanierung: circa 2036

Bewohnerinnen/Bewohner 2020: 444

Bürgerbeteiligung

Protokoll » (PDF, 249 KB, barrierefrei) und Präsentation » (PDF, 20 MB) der Bürgerversammlung am 9. Januar 2023.

Kontakt

Fachdienst Städtebau und Stadterneuerung

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Planung (Zimmer 238)
elke.dannemann[at]stadt-oldenburg.de
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Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

Zuletzt geändert am 20. Dezember 2023